Malawi

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Malawi

In Malawi müssen alle Unternehmen, die öffentlich rechenschaftpflichtig sind, die vollen IFRS anwenden. Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn

  • es ein börsennotiertes Unternehmen oder im Begriff ist, sich an der Wertpapierbörse von Malawi oder einer anderen anerkannten Wertpapierbörse listen zu lassen. Die Börsennotierung kann entweder in Eigen- oder Fremdkapitaltitel des Unternehmens geschehen;
  • seine Satzung eine unbeschränkte Übertragung von Aktien zulässt oder es sich um ein öffentliches Unternehmen gemäß dem malawischen Unternehmensgesetz von 1984 handelt;
  • es ihm qua Satzung gestattet ist, der Öffentlichkeit Aktien anzubieten;
  • es Anteile in einer Treuhandfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden hält, wie beispielsweise eine Bank, eine Versicherung, ein Wertpapierhändler/-broker, ein Pensions- oder Wertpapierfonds;
  • es eine Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, das der öffentlichen Hand über die Regierung gehört, wie beispielsweise eine Körperschaft (auch als 'Parastatals' bezeichnet)
  • es ihm rechtlich vorgeschrieben ist, allgemeine Mehrzweckabschlüsse in irgendeinem öffentlichen Organ zu veröffentlichen; oder
  • es ein wesentliches Tochterunternehmen eines Unternehmen ist, das öffentlich rechenschaftspflichtig ist.

Malawi beabsichtigt, den IFRS für KMU für alle anderen Unternehmen vorzuschreiben.

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