Malawi
Hintergrundinformationen
- Internetseite der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation: Gesellschaft der Rechnungsleger von Malawi
- Stellungnahme zur Mitgliederbefragung von IFAC zu Standardsetzung und Regulierung
- ROSC Rechnungslegungs- und Prüfungsbericht der Weltbank
Rahmen der Finanzberichterstattung in Malawi
In Malawi müssen alle Unternehmen, die öffentlich rechenschaftpflichtig sind, die vollen IFRS anwenden. Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn
- es ein börsennotiertes Unternehmen oder im Begriff ist, sich an der Wertpapierbörse von Malawi oder einer anderen anerkannten Wertpapierbörse listen zu lassen. Die Börsennotierung kann entweder in Eigen- oder Fremdkapitaltitel des Unternehmens geschehen;
- seine Satzung eine unbeschränkte Übertragung von Aktien zulässt oder es sich um ein öffentliches Unternehmen gemäß dem malawischen Unternehmensgesetz von 1984 handelt;
- es ihm qua Satzung gestattet ist, der Öffentlichkeit Aktien anzubieten;
- es Anteile in einer Treuhandfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden hält, wie beispielsweise eine Bank, eine Versicherung, ein Wertpapierhändler/-broker, ein Pensions- oder Wertpapierfonds;
- es eine Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, das der öffentlichen Hand über die Regierung gehört, wie beispielsweise eine Körperschaft (auch als 'Parastatals' bezeichnet)
- es ihm rechtlich vorgeschrieben ist, allgemeine Mehrzweckabschlüsse in irgendeinem öffentlichen Organ zu veröffentlichen; oder
- es ein wesentliches Tochterunternehmen eines Unternehmen ist, das öffentlich rechenschaftspflichtig ist.
Malawi beabsichtigt, den IFRS für KMU für alle anderen Unternehmen vorzuschreiben.