Sierra Leone

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Sierra Leone

Börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen (sowie von Rechtswegen anerkannte Finanzinstitutionen) müssen die vollen IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden.

Am 30. Dezember 2009 hat der Rat für Bilanzierungs-, Prüfungs- sowie Unternehmensführungsstandards (Council for Standards of Accounting, Auditing, Corporate and Institutional Governance, CSAAG) von Sierra Leone einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach der IFRS für KMU für gewinnorientierte Unternehmen, auf die die Bedingungen für die Anwendung der vollen IFRS nicht zutreffen, übernommen wird. Der IFRS für KMU ist freiwillig (d.h. zulässigerweise) für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2010 beginnen, anwendbar und muss verpflichtend für Berichtsperioden angewendet werden, die am 1. Januar 2011 beginnen.

Der CSAAG hat ferner einen eigenständigen Standard für nicht-gewinnorientierte/gemeinnützige Unternehmen auf der Grundlage des britischen SORP 2005 für Wohltätigkeitsorganisationen verabschiedet.

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