Surinam
Rahmen der Finanzberichterstattung in Surinam
Die Anwendung der IFRS ist allen Unternehmen in Surinam gestattet.
Surinam besitzt keine Gesetze zu Bilanzierungsgrundsätzen oder Abschlüssen. Die lokale Börse schreibt ebenfalls keinen bestimmten Satz Rechnungslegungsprinzipien vor, der von ihren börsennotierten Unternehmen zu verwenden wäre. Daher sind die IFRS nicht verpflichtend durch inländische Unternehmen anzuwenden, gleich ob börsennotiert oder nicht. Ein Unternehmen kann aber freiwillig die IFRS zur Erstellung von Abschlüssen verwenden.