Barbados

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Barbados

Alle nach dem Unternehmensgesetz von Barbados eingetragenen Unternehmen müssen geprüfte Abschlüsse beim Register für Unternehmensangelegenheiten einreichen, wenn ihre Bruttovermögenswerte oder -umsätze US$500.000 übersteigen. Diese Abschlüsse sind dann für die Öffentlichkeit zugänglich.

Alle Unternehmen, die an der Wertpapierbörse von Barbados gelistet sind, müssen Jahres- und Quartalsabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS erstellen.

Nicht börsennotierte Unternehmen in Barbados dürfen die vollen IFRS anwenden. Der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Barbados stimmte im September 2009 dafür, nicht börsennotierten Unternehmen die Wahl zur Verwendung des IFRS für KMU statt der vollen IFRS zu gestatten.

 

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