Guyana

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Guyana

Im Aktiengesetz wird dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana (Institute of Chartered Accountants of Guyana, ICAG) das Recht verliehen, Bilanzierungsstandards für Guyana zu übernehmen, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Bis zum Jahr 2000 hat das ICAG jeden IAS einzeln geprüft und dann für die Anwendung in Guyana übernommen. Dies geschah allerdings zu späteren Zeitpunkten als zu den in den Standards genannten.

Im Jahr 2000 hat der Fachausschuss des ICAG einen Vorschlag für "die Übernahme aller verbleibenden International Accounting Standards und die Einführung einer Politik, nach der solche Standards zu den Zeitpunkten in Kraft treten sollen, zu denen sie international in Kraft treten, um sicherzustellen, dass unsere Finanzberichterstattung im Einklang mit der Weltwirtschaft steht" unterbreitet. Der Rat des ICAG hat diesen Vorschlag angenommen. Daher wurden mit dem 1. Juli 2000 alle bestehenden IAS und IFRS übernommen, und alle künftigen IAS/IFRS werden bei Veröffentlichung automatisch für die Anwendung in Guyana übernommen.

 

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