Brunei Darussalam

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Brunei Darussalam

Das Finanzministerium überarbeitet derzeit die maßgeblichen Abschnitte des Unternehmensgesetzbuchs, um die IAS für alle Unternehmen mit beschränkter Haftung zum 1. Januar 2002 verpflichtend zu machen. Die Wirtschafsprüfer werden verpflichtet, ihre Berichte für jene Unternehmen einzuschränken, die nicht in Übereinstimmung mit den IAS stehen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Brunei Darussalam (Brunei Darussalam Institute of Certified Public Accountants, BICPA) hat in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und einer Reihe anderer Organe einen Fachausschuss für die Einführung der IFRS in Brunei Darussalam gebildet, der eine Reihe von Programmen zur Steigerung der Aufmerksamkeit hinsichtlich der IAS eingerichtet hat. Das BICPA hat zudem alle Prüfungsgesellschaften und die Handelskammer um ihre Empfehlungen hinsichtlich der Übernahmen der IAS vor der Pflichteinführung gebeten.

 

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