Japan

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Japan

Entwicklung von Rechnungslegungsstandards

Japanische Rechnungslegungsstandards werden vom Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) entwickelt, der 2001 gegründet wurde. Im Rahmen der Vereinbarung von Tokio, die im August 2007 zwischen dem ASBJ und dem International Accounting Standards Board (IASB) geschlossen wurde, hat der ASBJ auf eine Konvergenz der japanischen Rechnunglegungsstandards mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) hingearbeitet. Über die Ergebnisse der Bemühungen wurden im Juni 2011 gemeinsam von ASBJ und IASB bekanntgegeben.

Japanische Rechnungslegungsstandards stehen nicht mit den IFRS im Einklang. Seit 2008 sind sie allerdings in der Europäischen Union als gleichwertige Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten anerkannt.

 

Freiwillige Anwendung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen

Seit 2010 ist es bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet, ihre Konzernabschlüsse nach den von japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) benannten IFRS ('designierte IFRS') anstelle japanischer Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen. Da die FSA bisher aller IFRS, die vom IASB herausgegeben wurden, vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens designiert hat, sind die designierten IFRS mit den IFRS wie von IASB herausgegeben identisch.

Nach den jüngst überarbeiteten Verordnungen in Bezug auf die Möglichkeit der freiwilligen IFRS-Anwendung müssen börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben, und nach IFRS Bericht ersatten wollen interne Prozesse einrichten, die eine sachgerechte Berichterstattung nach designierten IFRS ermöglichen und über Mitarbeiter verfügen, die über entsprechende Kenntnisse verfügen. Einreichungsvorschriften schreiben vor, dass die Tatsache, dass die designierten IFRS angewendet wurden, sowie die Grundlage der Berechtigung dafür angegeben werden.

IFRS dürfen in Japan nicht im Einzelabschluss angewendet werden.

 

Mögliche verpflichtende Anwendung der IFRS in Japan

Obwohl Japan seit einiger Zeit die Möglichkeit der verpflichtenden Anwendung der IFRS durch bösrsennitierte Unternehmen in Erwägung zieht, ist noch keine Entscheidung in dieser Hinsicht gefällt worden. Derzeit fördert Japan die breitere Anwendung der IFRS auf freiwilliger Basis wie oben dargestellt.

Am 20. Juni 2013 hat der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) seinen abschließenden Bericht mit dem Titel "Die gegenwärtige Politik in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)" herausgegeben. In dem Bericht werden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die auf eine stärkere, aber nicht verpflichtende, Anwendung der IFRS in Japan abzielen. Der Bericht enthält die folgenden drei wesentlichen strategischen Empfehlungen:

  1. Ausweitung der Anzahl von Unternehmen, die die designierten IFRS auf freiwilliger Basis anwendne können, indem bestimmte bestehende Kriterien für die freiwillige IFRS-Anwendung gestrichen werden. Dies wurde bereits im Oktober 2013 umgesetzt.
  2. Einführung eines Übernahmeprozesses und 'indossierter IFRS' in Japan. Im Rahmen des Übernahmeprozesses könnte es zu Änderungen an den IFRS kommen. Der Prozess würde vom japanischen Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) durchgeführt, und es wäre jeweils Zustimmung der FSA notwendig. Die indossierten IFRS ständen ebenso wie die designierten IFRS für eine freiwillige Anwendung durch japanische Unternehmen zur Verfügung.
  3. Vereinfachung der Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards.

Als Ergebnis der zweiten vorgeschlagenen Maßnahme hat der ASBJ im Juni 2015 "Japan’s Modified International Standards (JMIS): Accounting Standards Comprising IFRSs and the ASBJ Modifications" herausgegeben. JMIS sind Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, mit bestimmten 'Streichungen oder Änderungen' wo diese für notwendig gehalten werden. Die gegenwärtige Liste der JMIS enthält Verlautbarungen, die vom IASB bis zum 31. Dezember 2012 herausgegeben wurden. Während des Übernahmeprozesses wurde entschieden, dass einige Standards im Hinblick auf die Leitlinien zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und die Leitlinien zum sonstigen Gesamtergebnis geändert werden sollten. Deshalb wurden auch zwei erste sog. ASBJ Modification Accounting Standards herausgegeben, deren Anwendung im Rahmen der JMIS-Anwendung verpflichtend ist:

  • ASBJ Modification Accounting Standard No. 1 Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten enthält Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures.
  • ASBJ Modification Accounting Standard No. 2 Bilanzierung des sonstigen Gesamtergebnisses enthält Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 9 Finanzinstrumente (2010), IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer.

Einschließlich der neuen JMIS können japanische Unternehmen, vorbehaltlich bestimmter Kriterien, jetzt einen von vier Sätzen von Standards auszuwählen, um ihre Konzernabschlüsse zu erstellen:

  1. designierte IFRS,
  2. JMIS,
  3. japanische Rechnungslegungsstandards oder
  4. US-GAAP.

 

Nicht-börsennotierte Unternehmen

Nicht-börsennotierte Unternehmen befolgen die japanischen Rechnungslegungsgrundsätze.

 

Newsletter des ASBJ in englischer Sprache

Jeden zweiten Monat gibt der japanische Accounting Standards Board (ASBJ) einen Newsletter in englischer Sprache heraus, vorrangig mit dem Ziel, einen knappen Überblick über die Tätigkeit des ASBJ zu vermitteln. Sie erreichen die Internetseite des ASBJ mit den englischsprachigen Newslettern hier.

 

IFRS-Internetseite und Ressourcen in japanischer Sprache

Die japanische Mitgliedsfirma von Deloitte Touche Tohmatsu hat eine Internetseite mit einer Reihe an IFRS-Materialien in japanischer Sprache eingerichtet. Die Seite beinhaltet eine Seite mit IFRS-Publikationen in japanischer Sprache, darunter eine japanische Fassung von Deloitte's iGAAP, nebst Informationen, wie man die Veröffentlichungen erhalten kann.

 

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