Bangladesch

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Hintergrundinformationen

Bangladesch ist Mitglied der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG).

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Bangladesch

 

Rechtlicher Rahmen

Im Aktiengesetz von 1994 sind grundlegende Vorschriften für die Finanzberichterstattung durch alle Unternehmen in Bangladesch enthalten. Es enthält keineVerweise auf die bangladeschischen Rechnungslegungsstandards (Bangladesh Accounting Standards, BAS, bzw. Bangladesh Financial Reporting Standards, BFRS) oder die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).

  • Börsennotierte Unternehmen. Die Wertpapier- und Börsenaufsicht von Bangladesch (Securities and Exchange Commission, SEC) reguliert die Finanzberichterstattung durch börsennotierte Unternehmen. Vorschrift SER 1987 schreibt vor, dass die IAS/IFRS wie für die Anwendung in Bangladesch übernommen (genannt Bangladesh Accounting Standards, BAS, bzw. Bangladesh Financial Reporting Standards, BFRS) anzuwenden sind.
  • Banken. Das Bankengesetz von 1991 schreibt Berichtsformate und Angaben auf Grundlage von  BAS 30 vor, der IAS 30 ähnlich ist. Andere BAS7BFRS werden nicht erwähnt, und die Anwendung der BAS/BFRS durch Banken ist gemischt.
  • Versicherungen. Im Versicherungsgesetz von 1938 ist eine Einhaltung der BAS/BFRS nicht vorgeschrieben. In der Praxis wenden Versicherungen die BAS/BFRS oft nicht an.
  • Nicht börsennotierte Unternehmen. Weder das Gesetz noch die Statuten des Wirtschaftsprüferinstituts von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants of Bangladesh, ICAB) verpflichten zu einer Einhaltung der BAS/BFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen. Die tatsächliche Einhaltung schwankt sehr stark. Das Wirtschaftsprüferinstitut von Bangladesch hat im Juni 2011 den IFRS für KMU als Bangladesh Financial Reporting Standard (BFRS) for Small and Medium-sized Entities übernommen. Er kann ab 2013 angewendet werden.

 

Bangladesh Accounting Standards (BAS) und Bangladesh Financial Reporting Standards (BFRS)

Die Finanzberichterstattungsstandards, die vom ICAB verpflichtend vorgeschrieben werden, sind die sogenannten Bangladesh Financial Reporting Standards (BFRS), die auch die Bangaldesh Accounting Standards (BAS) umfassen. BFRS und BAS sind sehr stark an die International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) angelehnt, die vom International Accounting Standards Board herausgegeben werden.

Die BFRS, die vom ICAB herausgegeben werden, basierten ursprünglich auf älteren IAS - allgemein denjenigen, die vom IASC herausgegeben wurden - und nicht auf den überarbeiteten Versionen der Standards und neuen Standards, die vom IASB herausgegeben wurden. In jüngerer Zeit hat das ICAB begonnen, aktualisierte IASB-Standards als BFRS zu übernehmen, sodass alle BFRS auf den IFRS 2012 basieren.

Der Fach- und Forschungsausschuss, ein stehender Ausschuss des ICAB, ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der neuesten nationalen und internationalen Verlautbarungen und Standards zur Rechnungslegung, Prüfung und entsprechenden Themen. Er empfiehlt diese dann nach einer fachlichen Überprüfung in Bezug auf Übernahmefähigkeit und Anwendbarkeit in Bangladesch dem Rat des ICAB zwecks Übernahme.

Der Rat ist verantwortlich für die Genehmigung und Verabschiedung der Standards, Interpretationen und zugehörigen Dokumente.

Mit Stand Januar 2013 wurde eine Version fast aller IFRS (und IAS), die vom IASB herausgegeben wurden, als BFRS übernommen. Es gibt zwei Ausnahmen:

  • IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern - übernommen, tritt aber erst 2015 in Kraft.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente wurde noch nicht übernommen.

Die Anwendung aller verabschiedeten BAS und BFRS ist rechtlich durchsetzbar für alle Unternehmen, die unter die SEC-Regulierung fallen. Sie sind nicht aufgrund der Statuten des ICAB rechtlich durchsetzbar oder verpflichtend anzuwenden.

Im Prüfungsbericht wird Bezug auf die internationalen Rechnungslegungsstandards wie für die Anwendung in Bangladesch übernommen genommen.

 

Kleine und mittelgroße Unternehmen

Im Juni 2011 hat das Wirtschaftsprüferinstitut von Bangladesch den IFRS für KMU als Bangladesh Financial Reporting Standard (BFRS) for Small and Medium-sized Entities übernommen. Abschnitt 31 zur ausgeprägten Hochinflation wurde aus dem BFRS for SMEs im Einklang mit der Nichtübernahme von IAS 29 gestrichen, da dieser Sachverhalt als im Kontext von Bangladesch nicht relevant angesehen wird.

Der BFRS for SMEs kann durch in Frage kommende Unternehmen ab Berichtsperioden angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Ein vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

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