Hongkong

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong

"Ein Land, zwei Systeme"

Wie andere Aspekte der Hongkonger Kultur und Wirtschaft ist auch die Rechnungslegung in der Sonderverwaltungszone Hongkong eine klares Beispiel für die "Ein Land, zwei Systeme"-Philosophie, die Hongkong vom chineischen Festland abgrenzt. Informationen zur Rechnungslegung in China finden Sie hier.

Verpflichtende anzuwendende Quellen für Rechnungslegungsvorschriften

Es gibt in Hongkong sowohl verpflichtend anzuwendende Quellen für allgemein akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze als auch beratende Quellen. Verpflichtend anzuwenden sind die folgenden Quellen:

  • Verordnungen für Hongkonger Unternehmen (Companies Ordinance). Die rechtlichen Anforderungen betreffen die Führung von Buchführungsunterlagen, den Inhalt von Abschlüssen und die Prüfungen von in Hongkong registrierten Unternehmen.
  • Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS). Der Ausdruck HKFRS umfasst sowohl Standards (HKFRS und HKAS) als auch Interpretationen (HK(IFRIC)-Int, HK(SIC)-Int und HK-Int).
    • Standards und Interpretationen werden vom Rechnungslegungsstandardskomitee des Hongkonger Instituts der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) entwickelt.
    • Die Standards sind im Prinzip identisch mit ihren internationalen Äquivalenten (IFRS und IAS).
    • Die Interpretationen sind mit Ausnahme von drei lokal entwickelten Interpretationen (HK-Int) identisch mit ihren internationalen Äquivalenten (IFRIC und SIC).
  • Vorschriften für die Börsennotierung. Die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK), hat Regeln für die Notierung von Wertpapieren an ihrer Hauptbörse (die sogenannten Listing Rules) und an ihrem Wachstumsmarkt (Growth Enterprise Market, GEM) erlassen (die sogenannten GEM Rules). Darin sind einige Vorschriften zur Rechnungslegung und zu Angaben enthalten. Generell können an der Hongkonger Börse notierte Unternehmen zwischne vier Sätzen von Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung gegenüber Hongkonger Anlegern wählen:
    • HKFRS (für Hongkonger Unternehmen verpflichtend),
    • IFRS wie vom IASB herausgegeben (Option für ausländische Unternehmen),
    • China Accounting Standards for Business Enterprises (ASBE), wenn der Emittent ein Unternehmen aus der Volksrepublik China ist, der dort die ASBE für die Erstellung seines Jahresabschlusses anwendet, und
    • US-GAAP, wenn es sich bei der Börsennotierung in Hongkong um eine Zweitnotierung handelt (nur Option für ausländische Unternehmen).

Andere Quellen für Rechnungslegungsvorschriften

In Hongkong Accounting Standard 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (HKAS 8, der identisch ist mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler) heißt es:

 

10. Beim Fehlen eines Standards oder einer Interpretation, der/die ausdrücklich auf einen Geschäftsvorfall oder sonstige Ereignisse oder Bedingungen zutrifft, hat das Management darüber zu entscheiden, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden ist, um zu Informationen führen, die:
  • (a) für die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung der Adressaten von Bedeutung sind und
  • (b) zuverlässig sind, in dem Sinne, dass der Abschluss:
    • (i) die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen
    • (ii) den wirtschaftlichen Gehalt von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen und Bedingungen widerspiegelt und nicht nur deren rechtliche Form,
    • (iii) neutral ist, das heißt frei von verzerrenden Einflüssen;
    • (iv) vorsichtig ist; und
    • (v) in allen wesentlichen Gesichtspunkten vollständig ist.
11. Bei seiner Entscheidungsfindung im Sinne des Paragraphen 10 hat das Management sich auf folgende Quellen – in absteigender Reihenfolge – zu beziehen und deren Anwendung zu berücksichtigen:
  • (a) die Anforderungen und Anwendungsleitlinien in Standards und Interpretationen, die ähnliche und verwandte Fragen behandeln;
  • (b) die im Rahmenkonzept enthaltenen Definitionen, Erfassungskriterien und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen.
12. Bei seiner Entscheidungsfindung gemäß Paragraph 10 kann das Management außerdem die jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetzer, die ein ähnliches konzeptionelles Rahmenkonzept zur Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einsetzen, sowie sonstige Rechnungslegungsverlautbarungen* und anerkannte Branchenpraktiken berücksichtigen, sofern sie nicht mit den in Paragraph 11 enthaltenen Quellen in Konflikt stehen.

* Für Hongkong schließen die sonstige Rechnungslegungsverlautbarungen die Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins ein.

Die oben in der Fußnote zu Paragraph 12 genannten Rechnungslegungsleitlinien und -bulletins sind Leitlinien zur besten Verfahrensweise, die vom HKICPA als Hilfestellung für seine Mitglieder bei der Anwendung der HKFRS veröffentlicht werden. Die Rechnungslegungsleitlinien und die Rechnungslegungsleitlinien für die Industrie sind darauf ausgelegt zu überzeugen, und obwohl ihre Anwendung nicht verpflichtend ist, sollten sie normalerweise befolgt werden. Die Rechnungslegungsbulletins sollen den Mitgliedern des HKICPA bei der Behandlung von Rechnungslegungsfragen helfen und die Diskussion zu Fragen von fachlichem Interesse anregen.

TechWatch ist eine jede Monat vom HKICPA herausgegebene Publikation, die die Mitglieder des HKICPA auf Themen und Sachverhalte hinweisen soll, die Auswirkungen für Wirtschaftsprüfer und ihr Arbeitsumfeld haben. Diese Publikation hat nur allgemein hinweisenden Charakter.

Rechnungslegungsvorschriften für KMU

Das HKICPA hat im August 2005 selbst ein Rahmenkonzept und einen Standard für die Finanzberichterstattung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Small and Medium-sized Entity Financial Reporting Framework and Financial Reporting Standard, SME-FRF & FRS) entwickelt. Das SME-FRF & FRS trat für die Abschlüsse von qualifizierenden Unternehmen in Kraft, die Geschäftsjahre abdecken, die am oder nach dem 1. Januar 2005 begannen. Die Anwendung ist freiwillig. Unternehmen, die für die Anwendung in Frage kommen, sind in Hongkong registrierte Unternehmen, die bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllen, und ausländische Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, bestimmte Größenanforderungen erfüllen und bei denen die Eigentümer der Anwendung des SME-FRF & FRS zustimmen.

Eine überarbeitete Version des SME-FRF & FRS wurde im März 2014 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 3. März 2014 beginnen (frühere Anwendung nicht zulässig). Die Überarbeitung des SME-FRF & FRS ist eine Reaktion auf eine neue Fassung der Verordnung für Honkonger Unternehmen (Hong Kong Companies Ordinance), in die eine optionale Ausnahme von der Berichterstattungspflicht für bestimmte nicht börsennotierte aufgenommen wurde (Kap. 622), die durch Garantien begrenzt werden, die den Bedingungen im Abschnitt 359 der neuen Verordnung genügen.

Die überarbeitete Fassung des SME-FRF & FRS finden Sie auf der Internetseite des HKICA.

Vergleich Hongkonger Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Vergleich zwischen den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand 1. Juli 2009 (in englischer Sprache, 97 KB); erstellt vom Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA).

 

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