Volksrepublik China

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Volksrepublik China

Am 15. Februar 2006 hat das Finanzministerium der Volksrepublik China ein neues Werk an Rechnungslegungsstandards für Gewerbsunternehmen (Accounting Standards for Business Enterprises, ASBE) veröffentlicht, die in großen Teilen mit den IFRS konvergiert sind. Alle an chinesischen Börsen notierte Unternehmen müssen die ASBE anwenden. Eine Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben ist nicht gestattet. Eine weitere Konvergenz mit den IFRS ist ein fortlaufendes Projekt. Nach dem Fahrplan für weitere Konvergenz der chinesischen Rechnungslegungsstandards für Gewerbsunternehmen mit den International Financial Reporting Standards, der im April 2010 vom chinesischen Finanzministerium herausgegeben wurde, werden die ASBE in Übereinstimmung mit Überarbeitungen und Verbesserungen der IFRS ebenfalls überarbeitet und verbessert, um die Konvergenz weiterhin zu gewähren und zu vertiefen.

Chinesische Unternehmen deren Wertpapiere an der Börse in Hongkong gehandelt werden, können für die Erstellung ihres Abschlusses IFRS, HKFRS oder ASBE zu ZWecken der Berichterstattung gegenüber Hongkonger Anlegern wählen. Allerdings sind diese Abschlüsse zusätzlich zu erstellen und befreien nicht von der Pflicht, ASBE-Abschlüsse für die Veröffentlichung innerhalb Chinas zu erstellen.

CAS Plus

Im März 2007 hat Deloitte (China) hat eine neue Website www.casplus.com in chinesischer Sprache gestartet, die sich mit den chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards (CASs)) beschäftigt. Die CAS Plus Internetseite bietet Informationen über die neuesten Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards und des Rechnungslegungssystems in China sowie Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Auf der Seite finden sich ebenfalls eigens durch Deloitteexperten erstellte Referenzmaterialen zum herunterladen einschließlich einer Gegenüberstellung der IFRS und der chinesischen Rechnungslegungsstandards, eines Musterkonzernabschlusses und einer Checkliste zu den Anhangangaben.

 

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