Irak
Hintergrundinformationen
Der Irak ist Mitglied der AOSSG.
Der nationale Rechnungslegungsstandardsetzer im Irak ist der Board of Accounting and Auditing Standards (BAAS), der unter dem dem Federal Board of Supreme Audit (FBSA) angesiedelt ist und vom Präsidenten des FBSA geleitet wird.
Rahmen der Finanzberichterstattung im Irak
Börsennotierte Unternehmen
Das irakische Unternehmensgesetz (Nummer 21, 1997, geändert 2004) schreibt allen Unternehmen die Anwendung der IFRS vor. Es besagt:
[...] Der Jahresabschluss ist mit denen zugehöriger Unternehmen nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu konsolidieren, wenn diese nicht ausdrücklich durch andere Standards modifiziert werden, die im Irak in Kraft sind.
Das irakische Übergangsgesetz betreffend Wertpapiermärkte (verabschiedet am 18. April 2004) schreibt vor, dass alle an der irakischen Börse notierten Unternehmen die IFRS wie folgt anwenden müssen:
Transaktionen an der Börse
[...]
6) Ein Unternehmen, das eine Klasse von Wertpapieren emittiert hat, die zum Handel an der Börse nach Abschnitt 3(5) zugelassen ist, hat die folgenden Bestimmungen einzuhalten, damit diese Wertpapiere nach Eröffnung der Börse weiterhin zum Handel zugelassen sind.
[...]
c) Beginnend mit dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2004 des Unternehmens müssen die Abschlüsse auf Vergleichsbasis mit dem Abschluss des vorhergehenden Geschäftsjahres nach den folgenden Richtlinien dargestellt werden:
i) Der Abschluss, der Bestandteil des jährlichen Berichts ist, muss in Übereinstimmung mit den internationalen Prüfungsstandards von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden, der zur Prüfung im Irak zugelassen ist. Er muss nach den International Financial Reporting Standards erstellt werden, soweit wie diese für die Anwendung im Irak zugelassen sind.
Zugang zu den Gesetzestexten in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite der irakischen Börse: