Kasachstan
Hintergrundinformationen
- Internetseiten der nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen:
- Wirtschaftsprüferkammer der Republik Kasachstan (in Kasachisch)
- Rechnungslegerkammer der Republik Kasachstan (in Kasachisch)
- englischsprachige Antworten auf die Erhebung des IFAC bezüglich Standardsetzung und Regulierung in den Mitgliedsorganen
- Kasachstan ist Mitglied der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG)
Rahmen der Finanzberichterstattung in Kasachstan
Kasachische Unternehmen, die keine Banken sind
Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle Aktiengesellschaften nach IFRS bilanzieren. Das beinhaltet alle börsennotierten sowie einige weitere Unternehmen.
Seit dem 1. Januar 2006 müssen andere Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse (einschließlich großen nicht börsennotierten Unternehmen, Unternehmen aus Rohstoffindustrien und Unternehmen im Staatsbesitz) die IFRS anwenden.
Darüber hinaus müssen große KMU die vollen IFRS anwenden, mittelgroße KMU haben die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU, und kleine KMU haben die zusätzliche Option, einen vom kasachischen Finanzministerium entwickelten nationalen Standard für die Abschlusserstellung zu wählen.
Kasachische Banken
Einige Banken und Finanzinstitutionen Kasachstans mussten bereits 2003 mit der Umsetzung der IFRS beginnen. Seit 2004 müssen alle Banken IFRS-Abschlüsse erstellen.
Ausländische börsennotierte Unternehmen
Ausländische Unternehmne, die an einer kasachischen Börse notiert sind, haben die Wahl zwischen den vollen IFRS und US-GAAP.