Libanon

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Libanon

Nicht börsennotierte libanesische Unternehmen können den IFRS für KMU anwenden. Gemäß libanesischem Ministererlass Nr. 1/6258 vom 21. August 1996, der vom Finanzminister herausgegeben worden ist, müssen die folgenden Arten von Unternehmen im Libanon die International Accounting Standards (jetzt IFRS) anwenden:

  • Alle Holding- und Offshore-Unternehmen, Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften ungeachtet ihrer Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz;
  • Alle Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Libanon tätig sind; sowie
  • Alle Einzelhandelskaufläufe und Personengesellschaften, deren Gesamtzahl der Beschäftigten 25 übersteigt oder die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. libanesischen Pfund haben (ca. 360.000 Euro).

Da der IFRS für SMEs ein IFRS ist, haben nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr die Wahl, die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anzuwenden, und viele entscheiden sich für die Anwendung des IFRS für KMU. Unternehmen, die an der Beiruter Wertpapierbörse notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden.

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