Malaysia

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Malaysia

In Malaysia ansässige Unternehmen müssen gesetzliche Jahresabschlüsse nach den vom malaysischen Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) herausgegebenen Rechnungslegungsstandards erstellen. Ausländische Unternehmen, die an einer malaysischen Börse notiert sind, könne Abschlüsse nach bestimmten international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen - beispielsweise IFRS.

Der MASB hat drei Sätze von Rechnungslegungsstandards herausgegeben:

  • MASB Approved Accounting Standards for Entities Other than Private Entities (für alle Unternehmen mit Ausnahme der nicht börsennotierten Unternehmen) – die sogenannten Financial Reporting Standards (FRS)
  • MASB Approved Accounting Standards for Private Entities (für nicht börsennotierte Unternehmen) – die sogenannten Private Entity Reporting Standards (PERS) – werden zum 1. Januar 2016 zurückgezogen
  • MASB Approved Accounting Standards for Private Entities (für nicht börsennotierte Unternehmen) – der sogenannte Malaysian Private Entities Reporting Standard (MPERS) – tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft

Am 1. August 2008 haben die Rechnungslegungsstiftung Financial Reporting Foundation, die die Tätigkeit des MASB überwacht, und der MASB gemeinsam eine Verlautbarung zu ihrer Absicht herausgegeben, die FRS bis zum 1. Januar 2012 vollständig mit den IFRS wie vom IASB herausgegeben zu harmonisieren.

Am 17. November 2011 hat der MASB hat einen neuen, vom MASB verabschiedeten Bilanzierungsrahmen herausgegeben, die malaysischen Rechnungslegungsstandards (Malaysian Financial Reporting Standards, MFRS), der einen im Einklang mit den IFRS befindlichen Rahmen darstellt und den IFRS gleichwertig ist. Der MFRS-Rahmen umfasst Standards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden und zum 1. Januar 2012 in Kraft befindlich sind. Er umfasst zudem neue und überarbeitete Standards, die kürzlich vom IASB herausgegeben wurden, aber erst nach dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden, bspw. die Standards zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen, der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Leistungen an Arbeitnehmer. Die Verabschiedung des MFRS-Rahmen ermöglicht es malaysischen Unternehmen, in Anspruch zu nehmen, dass ihre Abschlüsse vollauf mit den IFRS in Einklang stehen.

Der neue MFRS-Rahmen muss mit Ausnahmen nicht börsennotierter Unternehmen von allen malaysischen Unternehmen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Ausgenommen sind allerdings 'Übergangsunternehmen', die in den Anwendungsbereich von MFRS 141 Landwirtschaft (äquivalent zu IAS 41 Landwirtschaft) und IC Interpretation 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (äquivalent zu IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien) fallen, sowie deren Mutterunternehmen, bedeutende Anteilseigner und Wagniskapitalgeber, weil man den Abschluss der IASB-Projekte zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen abwarten wollte. Aus diesem Grund war der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens wiederholt aufgeschoben worden, zuletzt auf den 1. Januar 2015. Der IASB schloss die Projekte mit der Veröffentlichung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden am 28. Mai 2014 und den Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft und IAS 16 Sachanlagen am 30. Juni 2014 ab. Daraufhin entschied der MASB am 2. September 2014, dass Übergangsunternehmen jetzt auch die MFRS anwenden müssen und zwar ab dem 1. Januar 2017. Später wurde dies auf den 1. Januar 2018 verschoben. Eine freiwillige frühere Anwendung der MFRS durch diese Unternehmen ist zugelassen.

Am 14. Februar 2014 hat der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat den Malaysian Private Entities Reporting Standard (MPERS) für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben, der für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der MPERS kann von 'private entities' wie im malaysischen Companies Act von 1965 definiert angewendet werden. Dies sind Unternehmen, die nach den Vorschriften der Malaysian Securities Commission (Wertpapieraufsicht) oder Bank Negara Malaysia (Zentralbank) nicht verpflichtet sind, Abschlüsse zu erstellen und einzureichen, und die keine Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder gemeinsam beherrschte Unternehmen solcher zur Abschlusserstellung verpflichteten Unternehmen sind. Diese private entities werden die Wahl haben, entweder den MPERS oder die vollen Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) anzuwenden, die den IFRS äquivalent sind.

 

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