Türkei

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Türkei

Kamu Gözetimi, Muhasebe ve Denetim Standartları Kurumu (KGK) ist der nationale Standardsetzer in der Türkei. Die von ihm erlassenen Turkish Financial Reporting Standards (TFRSs) stehen in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS. Neue und geänderte Standards des IASB werden fortlaufend übernommen, indem sie offiziellen Anzeiger veröffentlicht werden.

Alle Unternehmen, die als "von öffentlichem Interesse" angesehen werden, müssen TFRS in ihren Abschlüssen anwenden. Die Zahl der betroffenen Unternehmen hat sich seit 2005 kontinuierlich erhöht, und derzeit gelten die folgenden Unternehmen als von öffentlichem Interesse:

  • alle börsennotierten Unternehmen;
  • Finanzzwischenhändler;
  • Portfoliomanagementgesellschaften;
  • Banken;
  • Finanleasinggesellschaft;
  • Faktorierungsunternehmen;
  • Finanzierungsgesellschaften;
  • Versicherungsgesellschaften;
  • Rückversicherungsgesellschaften;
  • Pensionskassen;
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften;
  • Pensionsfonds;
  • Investmentgeseeschaften;
  • Anlagepläne;
  • Ratingagenturen;
  • Hypenthekenfinanzierer;
  • Immobilienfinanzierer und Vermögenswertfinanzierungsfonds;
  • Vermögenswertleasinggesellschaften;
  • zentrale Clearingstellen;
  • zentrale Einlagestellen;
  • Transaktionsregister;
  • Finanzholdinggesellschaften;
  • Zahlungsinstitute;
  • Institute für elektronische Währung; und
  • Währungsbüros, Wertmetallhändler, Wertmetallproduzierer und Marketingunternehmen, die Mitglieder der Borsa Istanbul sind.

Alle anderen Unternehmen dürfen die TFRS freiwillig anwenden.

Wegen der Verzögerungen bei der Übersetzung der IFRS in türkische Sprache besteht ein Wahlrecht, die IFRS auf zweierlei Weise anzuwenden:

  • Unternehmen können die offizielle englische Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden; in diesem Fall würden der Prüfungsbericht und die Anhangangabe, in der die Grundlage für die Berichterstattung ausgeführt wird, explizit auf die Befolgung der International Financial Reporting Standards hinweisen.
  • Alternativ können Unternehmen die türkische Übersetzung der IFRS befolgen. Infolge von Verzögerungen bei der Übersetzung würden Prüfungsbericht und Anhangangabe in diesem Fall aussagen, dass der Abschluss im Einklang mit den "IFRS steht, wie sie in der Türkei anzuwenden sind".

 

Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Türkei

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 hat die Türkei TSRS 1 und TSRS 2 eingeführt, die jeweils eine Übersetzung von IFRS S1 und IFRS S2 darstellen:

  • TSRS 1 entspricht IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
  • TSRS 2 entspricht IFRS S2 Klimabezogene Angaben

Diese Anwendung dieser Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für große, börsennotierte Unternehmen, Banken und andere Finanzinstitute verpflichtend.

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