Iran

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung im Iran

Derzeit müssen Unternehmen im Iran iranische Rechnungslegungsstandards anwenden. Im September 2011 hat die Hauptversammlung der iranischen Prüfungsorganisation (des iranischen Standardsetzers unter der Ägide des Finanzministeriums) allerdings, dass börsennotierte Unternehmen im Iran, die von der Wertpapier- und Börsenaufsicht im Iran (Securities and Exchange Organisation, SEO) identifiziert werden, sowie alle Banken ab einem bestimmten Zeitpunkt die IFRS anwenden sollen. Dieser Beschluss wurde im Juni 2012 vom iranischen Finanzminister ratifiziert.

Die SEO hat einen IFRS-Strategieausschuss eingerichtet, der Mitglieder der IACPA, der iranischen Prüfungsorganisation, des IICA, der iranischen Steuerbehörde und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sowie externe Experten umfasst. Die SEO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der alle Entscheidungen und Fortschritte dokumentiert und Hilfen und Informationen für betroffene Unternehmen zur Verfügung gestellt werden: http://ifrs.seo.ir/ (nur auf Farsi verfügbar).

Die wesentlichen zu erwähnenden Details sind die folgenden:

  • Im Januar 2014 veröffentlichte die SEO ein Rundschreiben, nach dem alle börsennotierten freiwillig IFRS in ihrem Konzernabschluss anwenden können, allerdings ist der Abschluss des obersten Mutterunternehmens nach iranischen Rechnungslegungsstandards zu erstellen.
  • Nach dem IFRS-Fahrplan der SEO müssen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 21. März 2016 beginnen, alle Banken, Versicherungen, börsennotierten Finanzinstitute und alle börsennotierten Unternehmen mit einem registrierten Kapital von mehr als 10 Billionen iranischer Rial zwei Abschlüsse erstellen - einen nach IFRS und einen nach iranischen Rechnungslegungsstandards. Beide Abschlüsse müssen geprüft werden. Alle anderen börsennotierten Unternehmen wenden die IFRS für Abschlüsse ab 2018 an, eine freiwillige frühere Anwendung ist jedoch möglich.
  • Es gibt zwei optionale Änderungen an den IFRS im Iran:
    • Geschäfts- oder Firmenwerte werden über ihre Nutzungsdauer, längstens jedoch über 20 Jahre, abgeschrieben und bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.
    • Anlagen in nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten bewertet, die bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung abgeschrieben werden.
  • Der IFRS-Fahrplan deckt keine nicht börsennotierten Unternehmen ab.

Aufgrund von Schwierigkeiten beim Übergang und der Erklärung von Unternehmen, dass sie sich noch nicht in der Lage sähen, IFRS-Abschlüsse vorzulegen, wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt für alle Banken, Versicherungen, börsennotierten Finanzinstitute und alle börsennotierten Unternehmen mit einem registrierten Kapital von mehr als 10 Billionen iranischer Rial zunächst auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 21. März 2017 beginnen, und dann auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 21. März 2018 beginnen, verschoben.

 

Hinweis
Iran unterliegt weiterhin bestimmten Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen, dazu gehören auch umfangreiche Sanktionen der Vereinigten Staaten, nach denen US-Amerikanern des Eingehen der meisten Geschäftsbeziehungen mit dem Iran und das Fördern solcher Beziehungen durch andere Personen untersagt ist. Personen und Unternehmen, die geschäftliche Aktivitäten im Iran oder mit Bezug auf den Iran aufnehmen wollen, sollten rechtlichen Beistand suchen, um sicherzustellen, dass sie keine Sanktionen oder Exportkontrollen verletzen.

 

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