Oman

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung im Sultanat Oman

 

Nach entsprechenden Verordnungen der Kapitalmarktaufsicht, der Zentralbank und der Steuerbehörde von Oman sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) von allen Unternehmen in Oman anzuwenden.

Insbesondere gilt:

  • Nach Artikel 5 des Kapitalmarktgesetzes (englisch, arabisch) müssen Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Jahresabschlüsse und und vierteljährlich und halbjährlich Zwischenabschlüsse bei der Kapitalmarktaufsicht einreichen.
  • Nach Artikel 30 des Rechnungslegungs- und Prüfungsgesetzes (englisch, arabisch) müssen Rechnungsleger bei der Erstellung von Abschlüssen internationale Standards anwenden (solange der omanische Handelsminister keine anderen Standards erlässt).
  • Nach Artikel 72 des Bankgesetzes (englisch, arabisch) müssen lizensierte Banken bei der Zentralbank Jahresabschlüsse einreichen, die nach den von der Zentralbank für verbindlich erklärten Vorschriften erstellt sind. Die Zentralbank hat Rundschreiben veröffentlicht, nach denen Abschlüsse nach internationalen Standards erstellt werden müssen. (Die Rundschreiben finden sich in englicher Übersetzung auf der Internetseite der Zentralbank von Oman unter "Laws & Regulations/Circulars.)

Hinweis: Die Verknüpfungen auf die oben genannten Gesetzestexte führen auf Internetseiten der omanischen Regierung.

Es gibt keinen eigenen Übernahmeprozess in Oman, daher werden die IFRS wie vom IASB herausgegeben unverändert angewendet.


 

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