Weißrussland

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Hintergrundinformationen

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Weißrussland

Im Juli 2013 wurde in Weißrussland ein Rechnungslegungsgesetz erlassen (in weißrussischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite des Finanzministeriums), nach dem die Anwendung der IFRS für alle Konzernabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Interesses ab dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben wird (mit Neudarstellung der Abschlüsse 2016 nach IFRS). Am 19. August 2016 aheben der weißrussische Ministerrat und die Nationalbank das Gesetz Nr. 657/20 verabschiedet, in dem klargestellt wird, dass "IFRS" die IFRS bedeutet, die am 1. Januar 2015 in Kraft waren.

Unternehmen des öffentlichen Interesses sind

  • Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,
  • Banken,
  • Finanzinstitute, die keine Banken sind, und
  • Versicherungen.

Darüber hinaus ist es Tochterunternehmen dieser Unternehmen gestattet, IFRS anzuwenden.

Derzeit ist nur Banken in Weißrussland die Erstellung von IFRS-Abschlüssen vorgeschrieben (nach einer Verordnung von 2007, gültig ab 2008). Diese haben auch ihre separaten Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Ausländischen Unternehmen, deren Wertpapiere an einer weißrussischen Börse gehandelt werden, ist es gestattet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen.

 

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