Deutschland
Hintergrundinformationen
- Deutschland war Teil der IFAD-Studie zur Konvergenz der Rechnungslegungsgrundsätze (2002, 2.262 KB)
- Internetseiten der nationalen berufsständischen Organisationen:
- Internetseite des nationalen Standardsetzers: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
- englischsprachige Antworten auf die Erhebung des IFAC bezüglich Standardsetzung und Regulierung in den Mitgliedsorganen
Rahmen der Finanzberichterstattung in Deutschland
Anwendung der IFRS in Europa seit 2005
Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, (einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen) vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten
- IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,
- IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,
- Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und
- Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.
Die IAS-Verordnung der EU gilt nicht nur für die 27 Länder der Europäischen Union sondern auch für drei Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Mitglied der EU sind – Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerdem fällt Großbritannien vorläufig weiterhin unter den europäischen Rechtsrahmen.
Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. Daher müssen alle deutschen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Im Juli 2014 hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer vierten Studie (nach 2005, 2008 und 2010) über die Anwendung der vier oben genannten Optionen durch alle EU-Mitgliedstaaten mit Stand Dezember 2013 veröffentlicht. Eine Übersicht des Ergebnisses finden Sie hier.Die Europäische Kommission hat die folgende Formulierung zur Nutzung in Anhang und Prüfungsbericht von gemäß EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (der "IAS-Verordnung") nach IFRS bilanzierenden Unternehmen verabschiedet:
- "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind" oder
- "in Übereinstimmung mit IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind" (empfohlene Fassung).
Unternehmen können auch in einer Fußnote auf "Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben" hinweisen, wenn dies der Fall ist.
Nach geltendem EU-Recht ist die Verwendung der IFRS nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss gestattet; im Einzelabschluss ist dies verboten.
Im September 2011 haben die Dienststellen der EU-Kommission einen Bericht über die die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite der EU-Kommission (in englischer Sprache, 816 KB).
In Übereinstimmung mit den Richtlinien hat Deutschland die folgenden Vorschriften erlassen:
Börsennotierte Unternehmen | Unternehmen, die eine Börsennotierung beantragt haben | Nicht börsennotierte Unternehmen | |
---|---|---|---|
Konzernabschluss | Verpflichtende IFRS-Anwendung ab dem 1. Januar 2005 | Verpflichtende IFRS-Anwendung ab dem 1. Januar 2007 | Wahl zwischen HGB und IFRS ab dem 1. Januar 2003 |
Separate Abschlüsse |
Alle Unternehmen müssen Einzelabschlüsse nach HGB erstellen. Zu Informationszwecken dürfen auch IFRS-Abschlüsse erstellt werden. Seit dem 1. Januar 2005 dürfen große Unternehmen IFRS anstelle von HGB für die Veröffentlichung ihres Einzelabschlüsses im Bundesanzeiger verwenden. |
Häufig gestellte Fragen zur Rechnungslegung und Standardisierung in Deutschland
Das DRSC stellt auf seiner Internetseite einen Katalog von 46 häufig gestellten Fragen zur Rechnungslegung und Standardisierung in Deutschland und international zur Verfügung. Zum Fragenkatalog auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.
Weiterführende Informationsseiten zur Rechnunglegung in Deutschland auf IAS Plus
- Informationen zum DRSC
- Informationen zum IFRS-Ausschuss des DRSC
- Informationen zum HGB-Ausschuss des DRSC