Albanien

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Hintergrundinformationen

 

 

Rahmen der Finanzberichterstattung in Albanien

Albanien hat im April 2004 ein Bilanzgesetz erlassen (in albanischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite des KKK), nach dem börsennotierte Unternehmen (derzeit keine, da es keine Börse in Albanien gibt), Finanzinstitute und Versicherungen, Tochterunternehmen von an ausländischen Börsen notierten Unternehmen und großen Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden haben. Es gibt keinen gesonderten Übernahmeprozess für die IFRS - alle neuen und geänderten Verlautbarungen sind automatisch durch das Bilanzgesetz von 2004 abgedeckt.

Alle anderen Wirtschaftsunternehmen, die nicht durch die IFRS-Vorschriften des Bilanzgesetz abgedeckt sind, müssen ihre Abschlüsse nach den albanischen Rechnungslegungsstandards erstellen, die vom KKK erlassen werden und der Verabschiedung durch den Finanzminister bedürfen.

Albanien hat 2009 den Antrag gestellt, EU-Mitglied zu werden. Im Falle einer Aufnahme in die EU hätte Albanien die EU-Rechnungsrichtlinien zu befolgen und die IFRS wie von der EU übernommen anzuwenden.

 

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