Kosovo

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Republik Kosovo

Mit der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung (Kosovo Board on Standards for Financial Reporting, KBSFR) und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen (“Gesetz über die Finanzberichterstattung ”) ist eine regulatorische Rechnungslegungs- und Prüfungsstruktur in Kosovo eingerichtet worden.

Das in der Folge verabschiedete Gesetz über Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Prüfung vom August 2011 (in Kraft getreten am 10. September 2011) regelt insbesondere zwei Bereiche: Es legt fest, welche Unternehmen welche Art von Rechnungslegungsstandards anzuwenden haben, und es definiert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des neu gegründeten Kosovarischen Finanzberichterstattungsausschuss, der unter anderem der Tatsache abhilft, dass es in Kosovo bislang keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gab.

Nachfolgend geben wir die wichtigsten Kernaussagen des Gesetzes wieder. Die Republik Kosovo stellt dieses Gesetz in voller Länge auch in englischer Übersetzung zur Verfügung. Einzelheiten wie beispielsweise die Kriterien für die Größeneinordnungen von Unternehmen finden Sie dort.

 

Bilanzierungsvorschriften

Nach dem Gesetz über Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Prüfung müssen alle großen Unternehmen sowie alle mittleren und kleinen Unternehmen, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften sind, die International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller International Accounting Standards (IAS), Interpretationen, Empfehlungen und Leitlinien des International Accounting Standard Board (IASB) anwenden. Die Verlautbarungen werden zu diesem Zweck durch den neu gegründeten Kosovarischen Finanzberichterstattungsausschuss (Kosovo Council for Financial Reporting, KCFR) als Kosovarische Rechnungslegungsstandards (Kosovo Accounting Standards, KAS) indossiert. Ausgenommen von der Anwendung der IFRS sind nur Kleinstunternehmen und kleine und mittelgroße Unternehmen, die keine Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften sind.

Aufgaben und Zuständigkeiten des KCFR

  • Verabschiedung von Kosovo Accounting Standards (KAS) im Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und IAS und den einschlägigen EU-Richtlinien.
  • Überwachung und Umsetzung von Prüfungsstandards im Einklang mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und den einschlägigen EU-Richtlinien.
  • Lizensierung und Erfassung von Prüfern, Prüfungsgesellschaften und Organisationen im Bereich Rechnungslegung und Prüfung.
  • Übernahme der Standards zur Berufsethik und der internen Qualität von Prüfungsgesellschaften.
  • Überwachung der fortgeführten Aus- und Weiterbildung, der Qualitätssicherstellung und eines Disziplinarsystems.

Weiterführende Informationen:

 

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