Ausschuss der IFRS-Stiftung zur Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

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David Sidwell, Vorsitzender des DPOC, meinte, dass der Ausschuss bemüht sei, eine strengere und zeitnähere Aufsicht durchzuführen, gleichzeitig aber einen Ausgleich zwischen Aufsicht und Einflussnahme auf die fachliche Diskussion zu erreichen. Der Ausschuss hat seit April monatlich getagt und veröffentlicht eine Zusammenfassung seiner Erörterungen im Anschluss nach einer jeden Sitzung.

Er meinte, dass der Ausschuss in die Ankündigung der Vorsitzenden von IASB und FASB vom 14. April hinsichtlich des Zeitplans für die Abgabe der vier Kernprojekte eingebunden gewesen sei und die Gründe dafür verstünde. Er meinte auch, dass der Ausschuss den Standardsetzungsprozess, der zur Veröffentlichung der kürzlich herausgegebenen IFRS (IFRS 10 bis 13 usw.) geführt habe, geprüft und freigezeichnet habe. Eine Rückmeldung einschließlich einer Auswirkungsstudie zu Gemeinsamen Vereinbarungen soll am 14. Juli freigegeben werden.

Nach vorn blickend habe der DPOC die Planung der Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente nach dessen Einführung geprüft. Dieser wird als Testfall für kommende Überprüfungen von Standards nach deren Einführung gesehen, und der DPOC beabsichtige, aus diesem zu lernen, wenn es sich auf zukünftige Überprüfungen von Standards nach deren Einführung vorbereite.

Sidwell meinte, dass der Beirat und das Interpretations Committee ebenfalls auf dem Radar des DPOC stünden, da der Ausschuss auch eine Überprüfung des Beirats und des Interpretationsgremiums beabsichtige. Er sagte, dass der Beirat ausdrücklich zur in Kürze erwarteten Beratung über das Arbeitsprogramm befragt werde. Der Beirat sei bereits proaktiv tätig geworden und habe IASB und DPOC Input geliefert; der Rat wolle sein Engagement fortsetzen.

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, machte einige Kommentare zu den Kernprojekten und hier insbesondere zu Finanzinstrumenten. Er meinte, dass das bestehende Modell der eingetretenen Verluste in IAS 39 nicht vorausschauend genug sei und der Standard 'zu restriktiv' sei. Das vorausgeschickt, seien selbst nach IAS 39 die Auslöser für eine Wertminderung (von Staatsschulden) erfüllt, aber die Anwendung des Standards sei uneinheitlich. Er erläuterte, dass nach IAS 39 die meisten Staatsschulden als 'zur Veräußerung verfügbar' klassifiziert seien und dass IAS 39 einen 'Klippeneffekt' hervorrufe, wenn eine Wertminderung auftrete. Nach IFRS 9 könnten Staatsschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 habe strenge Wertminderungsvorschriften, die genauso streng wie jene in IAS 39 seien; allerdings würde es bei IFRS 9 nicht zu dem Klippeneffekt wie in IAS 39 kommen.

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