Sachverhalte des Standing Interpretations Committee (SIC)
SIC-D26 und SIC-D27 werden in ihrer derzeitigen Form nicht herausgegeben. Das gleiche gilt für SIC-D28 Unternehmenszusammenschlüsse – Bewertung von Anteilen, die als Gegenleistung emittiert werden (SIC hatte D28 im Februar verabschiedet). Der IASB möchte stärker als der bisherige Board des IASC in die Enwicklung von Interpretationsentwürfen eingebunden werden, bevor diese herausgegeben werden.
Auf seiner Maisitzung wird der IASB seine zukünftige Beziehung zum Standing Interpretations Committee (SIC) auf Grundlage eines Papiers besprechen, welches das SIC erarbeitet hat. Im SIC-Papier werden u.a. die zukünftige Arbeitsweise, mögliche Verschlankungen des Prozesses und des Frage abdeckt, wie Agendasachverhalte festgelegt werden sollen. SIC-D26 und SIC-D28 werden in das Projekt zu Verbesserungen an den IAS überführt. Die Zukunft von SIC-D27 ist ungewiss.