Konvergenzthemen – Segmentberichterstattung

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In IAS 14 wird der Schwerpunkt auf Segmentinformationen gelegt, die mit den konsolidierten Finanzinformationen in den Abschlüssen übereinstimmen. SFAS 131 hingegen legt den Schwerpunkt auf Informationen, die die Art und Weise widerspiegeln, in der das Unternehmen seine Geschäfte führt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der US-amerikanische Standard vor der Verabschiedung von SFAS 131 auf ähnlichen Grundsätzen aufgebaut war wie den derzeit in IAS 14 verwendeten. Der Board hielt fest, dass sowohl wissenschaftliche Forschung als auch Treffen mit Analysten gezeigt hätten, dass der Ansatz von SFAS nützlichere Informationen liefere und vorgezogen würde.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Informationen, die zum Zweck der Entscheidungsfindung erstellt würden, mit großer Wahrscheinlichkeit genauer wären, als diejenigen, die nur den Anforderungen externer Berichterstattung genügten. Der einzige Nachteil, den einige Analysten und Boardmitglieder im SFAS 131-Ansatz sahen, war die Tatsache, dass SFAS 131 keine konsistenten Rechnungslegungsmethoden zwischen den Segmentinformationen und den anderen Abschlussinformationen fordert. Abweichungen in den Rechnungslegungsmethoden müssen jedoch angegeben werden. Es wurde betont, dass die Zielsetzung dieses Projekts Konvergenz sei und dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass der FASB zu einem Modell wechseln würde, das konsistente Methoden fordere. Der Board kam überein, dass ihm im Interesse der Konvergenz SFAS 131 in IASB-Entwurfsform vorgelegt werden solle, damit er erörtert und zur Kommentierung herausgegeben werden könne. Der Board hielt auch fest, dass SFAS 131 selbst in Verbindung mit dem kanadischen Standardsetzer entwickelt worden sei und deshalb bereits in einem Format verfasst sei, das näher an IFRS läge als die meisten anderen US-amerikanischen Veröffentlichungen. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten Unterschiede in der Interpretation gebe und dass der Board danach streben solle, diese Unterschiede auszugleichen, damit unter IFRS nur eine Lesart möglich sei.

Der Board kam überein, den Entwurf in einer späteren Sitzung zu erörtern. An der US-amerikanischen Fassung sollten so wenig wie möglich Änderungen vorgenommen werden. Sollten sich irgendwelche Sachverhalte als Ergebnis der Bedenken von Kommentatoren ergeben, könnten diese dem FASB zur Kenntnis gebracht werden, damit man sich ihnen später widme.

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