Änderung an IAS 39 – Die Fair-Value-Option

Date recorded:

Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem vorläufigen ersten Entwurf eines möglichen neuen Ansatzes

Es wurde von Anfang an klargestellt, dass aufgrund der Art und Weise, wie diese Kommentare eingeholt worden seien, die Reaktionen auf dieses offen gelegte Arbeitspapier als 'Reaktionen' anzusehen seien und nicht als Stellungnahmen im normalen Sinn. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass auf Grund dieser Art und Weise des Einholens die eingegangenen Reaktionen, die auch mündliche Mitteilungen und Emails umfassten, nicht auf der Internetseite des IASB veröffentlicht worden waren.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die große Bandbreite von Bedürfnissen auf diesem Gebiet zu Schwierigkeiten führe, wenn man versuche, die Angemessenheit der Fair-Value-Option für diejenigen zu bestimmen, die diese Option anwenden könnten und wollten, während man gleichzeitig versuche, Einschränkungen zu formulieren, um wieder den Bedürfnissen anderer gerecht zu werden.

Nach einiger Diskussion drückten einige Boardmitglieder ihre Bedenken hinsichtlich der mangelnden Klarheit der Interessen der Bankenregulierer bezüglich der Fair-Value-Option aus, und unterstrichen, dass möglicher Weise an der Fair-Value-Option tatsächlich nichts zu bemängeln sei. Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass die Gesprächsrunden durch eine öffentliche Unterrichtseinheit ersetzt werden sollten, während der die Bankenregulierer, insbesondere die der Europäischen Zentralbank, die Gelegenheit haben sollten, ihre Interessen dem gesamten Board darzustellen.

Allgemeine Bedenken wurden bezüglich der Tatsache erhoben, dass die Bedenken eines einzelnen bestimmten Adressaten, die der allgemeinen Meinung zuwider zu laufen schienen, in solcher Ausführlichkeit durch den Board erörtert wurden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass eine überwältigende Mehrheit der Befragten dem 'möglichen neuen Ansatz' nicht zustimmte und die uneingeschränkte Fair-Value-Option in IAS 39 voll unterstützte.

Es wurde festgestellt, dass die Themen, die von den Bankregulierern bei den Gesprächsrunden angesprochen worden waren, die folgenden seien:

  • Die Fair-Value-Option führe Risiken in Situationen herbei, in denen interne Kontrollen, Systeme usw. nicht angemessen arbeiteten, wodurch es zu einer falschen Anwendung der Fair-Value-Option komme.
  • Bestimmte Instrumente, die nur über Bewertungsmodelle bewertet werden könnten, würden den Unternehmen eine Gelegenheit bieten, ihre Erträge dadurch zu beeinflussen, dass sie die Instrumente, die den gewünschten Effekt erbrächten, als Rosinen aus dem Kuchen picken würden.
  • Die unabsichtliche Fair-Value-Bewertung nur einer Seite der Bilanz würde eine Anomalie der Bewertungsgrundlage innerhalb der Bilanz hervorrufen.

In Beantwortung dieser Sachverhalte strichen Boardmitglieder Folgendes heraus:

  • Es gebe bereits Umsetzungshinweise, die sich diesen Sachverhalten widmeten, und es existierten Umstände, unter denen Bewertungsmodelle unter IAS 39 genutzt werden könnten.
  • Es seien bereits Angabeforderungen vorhanden, die sich mit der Verwaltung von Erträgen beschäftigten.
  • Die Risiken, derer die Bankregulierer Herr zu werden suchten, würden nicht durch die Rechnungslegung verursacht, sondern durch die Bedingungen und Konditionen der Verträge, die die Unternehmensleitung eingegangen sei.
  • Die Fair-Value-Option sei eine unwiderrufliche Entscheidung zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes; es gäbe also keine Möglichkeit der 'Rosinenpickerei', da die zukünftige Entwicklung zu diesem Zeitpunkt nicht vorherzusagen sei.

Es wurde angemerkt, dass es so scheine, als ob die Bedenken der Bankenregulierer Sachverhalte beträfen, derer sie sich selbst unter Ausnutzung ihrer Vollmachten annehmen könnten. Daher sei Inhalt der Debatte über die Fair-Value- Option nicht die Rechnungslegung, sondern möglicherweise etwas ganz Anderes.

Es gab den Hinweis, dass in der Februarsitzung ein neues Arbeitspapier erörtert werden würde, das die Reaktionen, die bisher zu diesem neuen Ansatz eingegangen seien, beinhalten werde.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.