Versicherungsverträge

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Der Board erörterte die Wechselwirkungen dieses Projektes mit den anderen Projekten, die im Moment existieren: Rahmenkonzept, Erlöserfassung, bilanzielle Bewertung, Berichtserstattung über die Leistungskraft, Finanzinstrumente und das Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Der Stab stellte klar, dass die Komplexität der wechselseitigen Beziehungen die Erstellung eines detaillierten Zeitplans derzeit erschwere.

Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten wurde im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf dieses Projekt erörtert. Der Board kam überein, eher jeweils ad hoc Rücksprache nehmen zu wollen als ein eigenes Regelwerk zu formulieren.

Der Board sieht in den Wechselwirkungen zwischen dem Versicherungsprojekt und dem Erlöserfassungsprojekt eine Herausforderung.

Hinsichtlich des Konvergenzthemas stellte der Stab klar, dass vom FASB derzeit nicht erwartet wird, Ressourcen für das Projekt zu Versicherungsverträgen zur Verfügung zu stellen. Der Board machte seine Absicht deutlich, mit dem Projekt fortfahren zu wollen.

Es wurde die Frage an den Board gerichtet, ob die Herausgabe eines Dokumentes mit 'ersten Informationen' zwecks Kommentierung geplant sei - etwa in der Richtung eines kurzen Diskussionspapiers, das sich nur den 'heißen Punkten' widme und die vorläufigen Ansichten des Boards aufzeige. Der Board zeigte sich mit diesem Vorschlag einverstanden und hielt den Stab an, sich mit Kleinigkeiten nicht weiter zu beschäftigen. Die im Folgenden aufgeführten Punkte würden den Fokus des Papiers darstellen:

  • Modell. Sollte der Board ein einziges Modell für alle Verträge entwickeln, oder sollte es verschiedene Modelle für verschiedene Vertragsarten geben? Sollte das Rechnungslegungsmodell auf der direkten Bewertung des Vertragsvermögens und der Vertragsverbindlichkeiten basieren (Vermögen-und-Verbindlichkeiten-Modell), auf Abgrenzung und Abstimmung von vertragsbezogenen Erträgen und Ausgaben (Abgrenzungs-und-Gleichlauf-Modell) oder auf einer Kombination von beidem?
  • Bewertung. Sollte die Bewertung in einem Vermögen-und-Verbindlichkeiten-Modell auf dem beizulegenden Zeitwert basieren, dem unternehmensspezifischen Wert oder einer Kombination von Bewertungsmerkmalen? Wenn als Bewertungsmaßstab der beizulegende Zeitwert gewählt wird, sollte es eine Geschäft-an-Kunde-Bewertung sein (Kundenermessen) oder eine Geschäft-an-Geschäft-Bewertung (gesetzliche Kündigung)? Sollte die Bewertung in einen Vertrag eingebettete Optionen oder Garantien mit einschließen?
  • Abzinsung. Sollte die Bewertung einiger oder aller in der Bilanz angesetzten Beträge auf ihren Barwerten beruhen?
  • Wechselwirkungen zwischen Vermögen und Kapital. Sollte das Bewertungsmodell erwartete Anlageerträge einschließen, um den Buchwert einer Vertragsverbindlichkeit zu bestimmen?
  • Risiko-/Leistungsanpassung. Wie sollte das Bilanzierungsmodell die Frage der Risiko- oder Leistungsanpassung angehen?
  • Bewertungserfolg bei erstmaliger Bewertung/erstmaligem Ansatz von Verbindlichkeiten. Sollte das Bilanzierungsmodell so angelegt sein, dass es den Ansatz von Bewertungserfolgen bei erstmaligem Ansatz verbietet oder erheblich einschränkt?
  • Verhalten der Versicherungsnehmer. Sollte das Bilanzierungsmodell die erwartete Einkünfte und Ausgaben berücksichtigen, die aus Vertragsverlängerungen oder –kündigungen durch den Versicherungsnehmer resultieren?
  • Erwerbskosten. Sollten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Verträge entstanden sind, als Vermögenswert aktiviert und abgeschrieben werden?
  • Entbündelung. Sollte das Bewertungsmodell eine Entbündelung eines Versicherungsvertrags in die einzelnen Bestandteile vorsehen und diese dann einzeln bewerten?
  • Verträge mit Erfolgsbeteiligung. Wie sollen die Verbindlichkeiten des Versicherers aus Verträgen mit Erfolgsbeteiligung angesetzt und bewertet werden?
  • Kreditwürdigkeit. Sollte die Bewertung die Auswirkungen der Kreditwürdigkeit des Unternehmens berücksichtigen?

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