Kurzfristige Konvergenz – Ertragsteuern
Auf seiner Sitzung im Januar 2005 hatte der Board entschieden zu überlegen, ob Hinweise zu bestimmten Bereichen, die in SFAS 109 abgedeckt sind, in IAS 12 eingebracht werden sollten. Der Stab empfahl, Hinweise zu folgenden Gebieten in IAS 12 aufzunehmen:
| Berechnungsablauf bei der Bestimmung latenter Steuern |
| Spezielle Abzüge |
| Alternative Mindestbesteuerungsanforderungen |
| Einfluss einer Änderung im Steuerstatus eines Unternehmens auf laufende und latente Steuern - der Zeitpunkt der Erfassung der Steuerauswirkungen einer Änderung im Steuerstatus |
| Bewertung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche |
| Zuordnung laufender und latenter Steuern eines Konzerns, der eine Konzernsteuererstattung beantragt |
Nicht für eine Aufnahme von Hinweisen empfahl der Stab folgende Sachverhalte:
| Vorschriften zur Erfassung von Erfolgen im Nachgang eines Unternehmenszusammenschlusses |
| Unter Aufsicht stehende Unternehmen |
Grundsätzlich stimmte der Board den Empfehlungen des Stabs aus den Gründen zu, die in den Board-Papieren ausgeführt wurden.
Der Board erwog das unterschiedliche Herangehen von IASB und FASB im Hinblick auf die Verwendung von Ausschüttungs- oder Thesaurierungssteuersätzen. Der Board beschloss, diesen Sachverhalt auf der gemeinsamen Sitzung der beiden Boards im April zur Sprache zu bringen. Einige Boardmitglieder deuteten vorsichtig an, dass die Haltung des FASB sie nicht überzeuge (die Verwendung des Ausschüttungssatzes).