Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen

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Hintergrund

In vorangegangenen Sitzungen wurde der Sachverhalt, ob die Bilanzierung von Finanzgarantieverträgen in Übereinstimmung mit IAS 39 oder IFRS 4 erfolgen sollte, ausgiebig diskutiert, wobei verschiedene mögliche Ansätze in Erwägung gezogen wurden. Die Kosten und Nutzen dieses Projekts führten in der Vergangenheit allerdings zu dem Vorschlag, das Projekt aufzugeben. Gleichwohl wurde das Projekt vom Board erneut diskutiert.

Der erwogene Ansatz bestand darin, IFRS 4 anzuwenden, sofern bestimmte "Versicherungs"-Merkmale bedeutend seien, andernfalls standardmäßig IAS 39.

Versicherungsmerkmale sind solche, die regelmäßig in Kreditversicherungsverträgen anzutreffen sind, aber weniger häufig in Finanzgarantien, die von Banken abgegeben werden, und die Bilanzierungssachverhalte hervorrufen, die sich kurzfristig nicht lösen lassen (z.B. regelmäßige Prämien, Abtretungsrechte, bedeutende Entstehungskosten, Beteiligungsmerkmale).

Die vorgeschlagenen Merkmale sehen wie folgt aus:

relativ bedeutende direkte Anschaffungskosten

die insgesamt endgültig entrichtete Prämie für den Vertrag kann nur zum Ende der Vertragsperiode ermittelt werden, weil der Vertrag:

Erfolgsbeteiligungsmerkmale oder Prämienanpassungen auf der Grundlage von Erfahrungen

ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (in der Definition von IFRS 4)

eine Methode zur Festlegung der Prämie, die vom Gesamtumsatz der Periode abhängt,

beinhaltet.

Die Prämie wird in Raten über die Laufzeit des Vertrags und nicht zu Beginn entrichtet.

Zahlungen an den Vertragspartner werden um Abschläge gekürzt.

Rückversicherungsverträge mögen vorhanden sein, um das Risiko zu mindern.

Während mehrere Boardmitglieder immer noch der Auffassung waren, dass das Projekt aufgegeben werden sollte, wurden die folgenden Gründe angeführt, das Projekt aufrechtzuerhalten:

Es befasst sich mehr mit Bilanzierungssachverhalten (als mit Vertragsdetails), was nützlich ist.

Es gibt Leitlinien für Unternehmen, die keine Versicherungen sind, wie sie Garantien zu bilanzieren haben.

Falls das Projekt fallen gelassen würde, werden sich Unternehmen Hinweisen lokaler Aufsichtsbehörden zuwenden, die sich weltweit voneinander unterschieden.

Der Board stimmte mit sieben zu fünf Stimmen dafür, einen letzten Anlauf bei diesem Projekt zu unternehmen, wobei bestimmte Bedenken aufgegriffen werden:

Härtere Kriterien (die gegenwärtigen Versicherungsmerkmale, die oben angeführt wurden, sind zu offen). Die Formulierung ist so anzupassen, dass Banken möglichst in die Anwendung von IAS 39 und Versicherung in die Anwendung von IFRS 4 zu gedrängt werden.

Angaben in den jeweiligen Standards sollen folgen (der ursprüngliche Vorschlag sah vor, alle Angaben zu vereinigen, ungeachtet davon, welcher Standard angewendet wird).

Die mögliche Ausnahme für innerkonzernliche Garantien wird bei der nächsten Sitzung erneut diskutiert.

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