Unternehmenszusammenschlüsse II – Vorgehen bei Anwendung der Erwerbsmethode

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Der Stab des FASB stellte über eine Videoverbindung die Themen 'Kommentierungsfrist' und 'Datum des Inkrafttretens' für die beiden Entwürfe zu Unternehmenszusammenschlüssen und Beteiligungen ohne Beherrschung vor.

Üblicherweise beträgt die Kommentierungsfrist bei Entwürfen des IASB 90 Tage, wobei Ländern, in denen nicht Englisch gesprochen wird, zusätzlich 20 Tage zur Übersetzung der Entwürfe gegeben wird. Der Umfang eines Entwurfs und die Zeit des Jahres, zu dem er herauskommt (eingedenk der Feiertage), kann jedoch zu einer kürzeren oder längeren Frist führen. Nach einiger Diskussion verständigte sich der Board vorläufig auf eine Kommentierungsfrist für den Entwurf zu Unternehmenszusammenschlüssen von 120 Tagen, was die 20 Tage für Länder, die den Standard übersetzen, einschließen würde. Der FASB willigte vorläufig ein, dass dies machbar sein müsse und man in gleicher Weise für das Dokument zu Beteiligungen ohne Beherrschung verfahren könne.

Im Hinblick auf das Datum des Inkrafttretens gab es einige Diskussion. Der vorgeschlagene Termin für einen fertig gestellten Standard ist Juni 2006, und man beriet den 1. Januar 2007 als Datum des Inkrafttretens. Ein Boardmitglied war jedoch der Ansicht, dass sechs Monate einen zu langen Vorlauf darstellten und ein anderes meinte, dass es keine gute Botschaft sei, die man herausgäbe. Ein anderer Vorschlag sah vor, dass das Datum des Inkrafttretens dem Geschäftsjahr folgen solle. Ein Boardmitglied wies jedoch darauf hin, dass es unmöglich sei vorherzusagen, wann die Erörterungen abgeschlossen seien und wann ein Standard fertig gestellt sei. Er schlug deshalb vor, dass es besser wäre, im Entwurf ein Datum des Inkrafttretens von X Monaten nach Herausgabe des Standards aufzunehmen.

Der Board kam vorläufig überein, ein Datum des Inkrafttretens von drei bis sechs Monaten nach Herausgabe des Standards aufzunehmen.

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