Erfolgsberichterstattung

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Bei der gemeinsamen Sitzung von FASB und IASB (nachfolgend: die Boards) kamen beide Boards überein, ihre jeweiligen Projekte zur Erfolgsberichterstattung gemeinsam anzugehen. Sie verständigten sich darauf, dass die Arbeit in zwei Segmenten erfolgen soll.

A. Segment A befasst sich mit eng abgegrenzten Unterschieden zwischen US GAAP und International Financial Reporting Standards (IFRS) mit Bezug auf die geforderten Berichtsbestandteile und das Erfordernis der Angabe von Vergleichsinformationen.

B. Segment B hat die Entwicklung von Standards zur Darstellung von Informationen auf dem Blatt des entsprechenden Berichtsbestandteils zum Gegenstand.

Besondere Sachverhalte beinhalten das Recycling, die Aufgliederung und den Gebrauch von End-/Zwischensummen in dem entsprechenden Berichtsbestandteil.

Der Stab berichtete über die Fortschritte bei der JIG und stellte fest, dass es bisher zu Verzögerungen bei der Festlegung der notwendigen Regularien und Prozesse, denen die Arbeitsgruppe folgen solle, gekommen sei. Es gab einige Diskussion im Board über die Rolle der JIG. Man kam zu dem Schluss, dass diese kein Entscheider sei, sondern in den Abstimmungsprozess zwischen FASB und IASB bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Erfolgsberichterstattung eingebunden werden solle.

Erforderliche Berichtsbestandteile

Der Stab stellt dem Board die folgenden Fragen:

Frage 1: Welche Informationen sollte ein vollständiger Satz an Berichtsbestandteilen umfassen?

eine Darstellung, die (zeitpunktbezogen) den Stand des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals zu Beginn der Periode vermittelt - bezeichnet als Eröffnungsbilanz (Beginning of the Period Statement of Financial Position).

eine Darstellung, die (zeitpunktbezogen) den Stand des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals am Ende der Periode zeigt - bezeichnet als Schlussbilanz (End of the Period Statement of Financial Position).

eine oder zwei Darstellungen, die (zeitraumbezogen) die Veränderungen des Vermögens und der Schulden enthält, die nicht auf Geschäfte mit den Eigentümern in deren Eigenschaft als Eigentümer zurückgehen - gemeinsam bezeichnet als Ergebnis- und Gesamtergebnizsrechnung (Statement of Earnings and Comprehensive Income).

eine Darstellung, die (zeitraumbezogen) die Veränderungen des Vermögens und der Schulden zeigt, die auf Geschäfte mit den Eigentümern deren Eigenschaft als Eigentümer zurückgehen - bezeichnet als Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity).

eine Darstellung, aus der die Zu- und Abflüsse an Zahlungsmitteln hervorgehen - bezeichnet als Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows).

Die Boards diskutieren das Konzept eines vollständigen Satzes an Berichtsbestandteilen und verständigten sich darauf, dass alle vorstehenden Bestandteile erforderlich seien. Die Entscheidung wurde vorläufig getroffen, weil die Boards sich der Diskussion um Vergleichsposten bewusst sind (siehe unten). Zwei IASB-Mitglieder stimmten auf der Grundlage dagegen, dass die Diskussion um Vergleichsinformationen zuerst geführt werden müsse, bevor man eine Entscheidung träfe. Die Boards stimmten daher für die verpflichtende Einbeziehung einer Eröffnungsbilanz in einer vollständigen Satz an Berichtsbestandteilen und nicht für eine lediglich empfohlene Einbeziehung, wie vom Stab vorgeschlagen.

Frage 2: Sollen Einzelabschlussbestandteile innerhalb eines vollständigen Satzes an Berichtsbestandteilen mit gleicher Wertigkeit gezeigt werden?

Der IASB stellte fest, dass gegenwärtig ein Unterschied zwischen IFRS und US GAAP besteht, weil nach IFRS und US-GAAP bestimmte Informationen im Anhang statt im eigentlichen Berichtsbestandteil gezeigt werden können. Dennoch waren beide Boards einstimmig der Meinung, dass alle Einzelabschlussbestandteile mit gleicher Wertigkeit gezeigt werden sollten.

Frage 3: Soll die Information bei der Ergebnis- und Gesamtergebnisrechnung gezeigt werden

Es gab eine breite Diskussion über diese Frage, und die folgenden Punkte wurden festgehalten:

Der Stab empfahl Alternative 2 - den modifizierten Einzeldarstellungsansatz - , weil dieser für die Adressaten die beste Darreichungsart der Informationen sei.

Bestimmte Boardmitglieder zogen Alternative 1 - den reinen Einzeldarstellungsansatz - vor, räumten aber ein, dass eine derartige Wahl ein größeres Maß an Veränderungen an bestehenden Standards bedinge und Probleme bei Sachverhalten wie dem Recycling schaffe, die erst in Segment B des Projekts angegangen werden sollen.

Einige FASB-Mitglieder waren deutlich für den reinen Einzeldarstellungsansatz und vertraten die Ansicht, dass man die Sachverhalte aus Segment B früher angehen solle.

Es gab Bedenken, dass bestimmte Sachverhalte, die gegenwärtig außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt würden (bspw. im Statement of Total Recognised Gains and Losses britischer Unternehmen), bei der Beurteilung durch Analysten eine geringere Wertigkeit erführen. Deshalb sähe man eine einzige vollständige Ergebnisrechnung als positiven Schritt in Richtung einer verbesserten Berichterstattung.

Die IASB-Mitglieder vertraten die Ansicht, dass bei Alternative 1 die Beseitigung des Konzepts des Nettoeinkommens ein größeres Thema für nach IFRS berichtende Unternehmen sei und dass Alternative 2 - der modifizierte Einzeldarstellungsansatz - die beste Lösung biete.

Im Anschluss an die Aussprache wurde abgestimmt, und die Boards entschieden sich (mehrheitlich), der Empfehlung des Stabs für die Wahl von Alternative 2 - dem modifizierten Einzeldarstellungsansatz - zu folgen.

Frage 4: Berücksichtigt man die Entscheidungen der Boards zu den Fragen 1 bis 3, bevorzugen die Boards eine Ergänzung ihrer bestehenden Literatur oder die Schaffung eines neuen Standards, um die vorgeschlagene Änderung durchzuführen?

Die Boards erörterten die Vorzüge einer Veröffentlichung eines Beratungspapiers vor der Herausgabe eines Entwurfs mit den vorstehenden Änderungen. Es wurde festgestellt, dass einige Vorschläge eine größere Änderungen darstellten und man daher Diskussionen für nötig erachte, um die interessierten Parteien von den Vorzügen der Empfehlungen der Boards zu überzeugen. Die IASB-Mitglieder hielten insbesondere fest, dass europäische und andere IFRS-Anwender diese Änderungen ablehnen würden, wenn sie das Gefühl hätten, dass der IASB lediglich auf die Linie des FASB einschwenkt.

Man stimmte ab, und die Boards sprachen sich (mehrheitlich) für die Herausgabe eines Entwurfs (ohne vorheriges Diskussionspapier) aus - unter dem Vorbehalt, dass Gesprächsrunden stattfänden.

Vergleichsabschlüsse

Der Stab führte in das Thema und das Erfordernis, die bestehenden Unterschiede zwischen IFRS und US GAAP in Bezug auf das Erfordernis der Angabe von Vergleichsinformationen zu beseitigen, ein.

Der Stab stellt den Boards die folgenden Fragen:

Frage 1: Stimmen die Boards der Empfehlung des Stabs zu, vergleichende Finanzinformationen für alle Unternehmen zu fordern und die Anzahl der erforderlichen Berichte auf zwei Jahre zu begrenzen (das laufende und das vorangegangene Jahr)?

Es gab eine Diskussion über die SEC-Regel, wonach drei Jahre an Finanzinformationen vorzulegen sind. Die Boards stimmten (mehrheitlich) der Empfehlung des Stabs zu, vergleichende Finanzinformationen für zwei Jahresperioden zu fordern. Es erfolgte (mit Blick auf den vollständigen Satz von Berichtsbestandteilen) eine Klarstellung, dass dies drei Bilanzen und je zwei Sätze an Zeitraumdarstellungen beinhalten würden (Ergebnis und Gesamtergebnis, Kapitalflüsse und Eigenkapitalveränderungen).

Frage 2: Stimmen die Boards der Empfehlung des Stabs zu, dass eine Darstellung von Finanzinformationen durch jene Unternehmen, die sich dazu entschließen, Informationen zu Jahresperioden zu vermitteln, die über das geforderte Minimum hinausgehen, empfohlen, aber nicht gefordert werden soll?

Die Boards stellten fest, dass die Abgabe von Finanzinformationen über die zwei geforderten Jahre hinaus nicht empfohlen werden sollte. Der Grund für diese Haltung besteht darin, dass die meisten Rechtskreise (einschließlich Standardsetzern, Wertpapieraufsichtsbehörden und Börsen) gegenwärtig vergleichende Finanzinformationen für die Vorperiode fordern und somit die Konvergenz am effektivsten erreichten. Wenn auch eine wahre Konvergenz für gelistete Unternehmen nicht erreicht werden mag, so erreiche man sie mindestens auf Ebene der Standardsetzer.

Der Stab bat die Boards, sich die nachfolgend wiedergegebenen Fragen anzusehen. Der Stab konzedierte, dass die Boards der Ansicht sein mögen, dass bestimmte Fragen schon diskutiert worden sein; der Stab meinte aber, dass Klarheit erforderlich sei.

1. Besteht die Zielsetzung der Boards darin, einen einzigen Standard zu entwickeln, der dem Grunde nach für alle Unternehmen gelten würde?

Die Boards stimmten einstimmig zu, dass dies ihre Zielsetzung sei.

2. Stimmen die Boardmitglieder zu, dass sie zuerst einen Standard entwickeln sollten, der von Unternehmen außer den Finanzinstituten anzuwenden wäre, und erst dann erwägen sollten, wie ein solcher Standard auf Finanzinstitute angewendet werden könne?

Die Boards stimmten einstimmig zu, dass dies die beste Vorgehensweise sei.

3. Stimmen die Boardmitglieder dem Vorgehen des Stabs hinsichtlich der Zwischenberichterstattung und dem Anhang zu?

Da der Stab der Ansicht ist, dass der Gegenstandsbereich dieses Projekts niemals eine Fundamentalrevision der Zwischenberichterstattung oder der Anhangangaben beinhaltete, plant der Stab, bestehende Berichtsanforderungen nur dann zu ändern, wenn dies aufgrund von Folgeänderungen aus Entscheidungen des Boards erforderlich würde. Die Boards stimmten dem Stab (mehrheitlich) zu.

4. Sollte der Gegenstandsbereich dieses Projekts eine Fundamentalrevision von FASB Standard 95 Kapitalflussrechnung und IAS 7 Kapitalflussrechnungen beinhalten und sollte der Frage nachgegangen werden, ob eine bestimmte Methode und Darstellungsart der Kapitalflussrechnung gefordert werden soll?

Die Boards stimmten einstimmig zu, dass diese Frage in Segment B des Projekts adressiert werden sollte.

5. Glauben die Boards, dass es irgendwelche weiteren Sachverhalte gibt, die Segment A oder Segment B hinzugefügt werden sollten? Falls ja, was sind das für Themengebiete, und sollten diese in Segment A oder Segment B angegangen werden?

Ein IASB-Boardmitglied meinte, dass man eine Darstellung der Auskehrungen an die Anteilseigner als zusätzlichen Teil eines vollständigen Satzes an Berichtsbestandteilen erwägen solle. Die Boards stellten ferner heraus, dass zusätzliche Eingaben aus dem Finanzsektor (speziell von Unternehmen auf der Käuferseite) an die JIG willkommen seien.

6. Zeitrahmen und Besetzung

Die Boards stimmten dem Vorschlag des Stabs (mehrheitlich) zu, wonach man mit einem gemeinsamen Team weitermachen würde, das Segment A des Projekts im Wege von Boarderörterungen abschließen und auf die Herausgabe eines Entwurfs zu Segment A allein hinarbeiten würde. Danach wird der Stab mit der Herausgabe eines öffentlichen Diskussionspapiers zu Sachverhalten allein aus Segment B befassen.

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