Kurzfristige Konvergenz – Ertragsteuern

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Der Stab informierte zur Einführung über Sachverhalte der unterjährigen Steuerzuordnung, d.h. die Zuordnung des gesamten Steuernaufwands oder -anspruchs der Periode zu verschiedenen Komponenten des vollständigen Einkommens (z.B. fortzuführende und stillgelegte Geschäftsbereiche, sonstiges Gesatmergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) und Kapitalposten). Der Stab ging im Detail auf den Überleitungsposten zwischen IAS 12 und Standard 109 ein. Die Steuerauswirkung in einem Jahr, die sich auf Erfolge eines Jahres bezieht, die in OCI oder im Kapital erfasst wurden, wird nach beiden Standards in OCI oder im Kapital erfasst. Allerdings werden die Auswirkungen von Änderungen bei den Steuersätzen, der Steuergesetzgebung, dem Steuerstatus sowie die meisten Änderungen von Wertberichtigungen, die sich auf Erfolge beziehen, welche in früheren Jahren in OCI oder im Kapital erfasst wurden, nach IAS 12 in OCI oder im Kapital erfasst, nach Standard 109 hingegen im Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft.

Die Boards diskutieren sodann die verschiedenen Möglichkeiten, die der Stab dargelegt hat (sowie Möglichkeit C, die vom FASB dargelegt wurde):

Möglichkeit A: Keine Konvergenz bei der unterjährigen Zuordnung zu diesem Zeitpunkt. Die Boards von FASB und IASB könnten das Thema getrennt erörtern, wenn eines von ihnen glaubt, dass Verbesserungen an ihrem Standards angezeigt sind.

Möglichkeit B: Konvergenz der unterjährigen Zuordnungsregeln in IAS 12 mit den detaillierten unterjährigen Zuordnungsregeln nach Standard 109. Dieses würde im Endeffekt auf eine Beibehaltung der Zuordnungshinweise in Standards 109 hinauslaufen, ergänzt um die Anforderung, Veränderungen (1) der Steuersätze, (2) der Steuergesetzgebung, (3) des Steuerstatus eines Unternehmens und (4) von Wertberichtigungen auf die Bestandteile Einkommen, OCI oder Kapital zu verteilen.

Möglichkeit C: Konvergenz der unterjährigen Zuordnungsregeln in IAS 12 mit den detaillierten unterjährigen Zuordnungsregeln nach Standard 109. Dieses würde im Endeffekt auf eine Beibehaltung der Zuordnungshinweise in Standards 109 hinauslaufen.

Die Boards erörterten die folgenden Punkte in der darauf folgenden Diskussion:

Im Rahmen des Projekts muss die zuvor getroffene Entscheidung, eine einzige Darstellung des vollständigen Einkommen einzuführen, bedacht werden.

Die Vorzüge einer Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS und der Umstand, ob die Kosten einer Konvergenz die dadurch erzielten Vorteile aufwiegen, muss über das gesamte Projekt hinweg erwogen werden.

Steuern stellen Kosten dar und sollten in die Berechnung des Nettoeinkommens eingehen.

die Schwierigkeit, Steuern zu recyceln, und das Erfordernis sicherzustellen, dass das Recycling genauso vorgenommen wird wie das anderer recycelter Sachverhalte (bspw. Cash Flow Hedging), so dass die Notwendigkeit besteht, die speziellen Eigenkapitalposten zu bestimmen, auf den sich die Steuer bezieht.

Nach Diskussion stimmten die Boards für obige Möglichkeit C, die zur Konvergenz von IFRS mit der gegenwärtigen Behandlungsweise in Standard 109 führen würde.

Freitag, 22. April

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB

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