Finanzinstrumente: Weiteres Vorgehen

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Die Boards erörterten die Frage nach den besten zukünftig zu wählenden Schritten für die Weiterentwicklung der Modelle für Finanzinstrumente. Insbesondere sollen Unterschiede beseitigt und das Mischmodell der Bewertung aufgegeben werden. Der Stab schlug die folgenden Vorgehensalternativen vor:

Es wurde darauf hingewiesen, dass der FASB vor einer endgültigen Entscheidung bezüglich der Agenda diese aller Voraussicht nach mit seinem Beirat (Financial Accounting Standards Advisory Committee, FASAC) erörtern müsse. Es folgte eine kurze Diskussion hinsichtlich der Rolle der Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Arbeitsgruppe eine rein beratende und keine entscheidungstragende Funktion habe.

Die Boards brachten zum Ausdruck, dass der vollständige Fair-Value-Ansatz das endgültige Ziel sei. Mitglieder des FASB hielten fest, dass der FASB mit der Verabschiedung von FAS 133 verdeutlicht habe, dass er sich - vorbehaltlich der Lösung gewisser Praxisprobleme - auf ein Fair- Value-Modell zubewege. Es wurde darauf hingewiesen, dass das fachliche Projekt der Erstellung eines Dokuments zu einer vollständigen Fair-Value-Option bei weitem nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen werde wie für die Überzeugung der Adressaten vom Nutzen dieser Methode nötig sei. Die schon bestehenden Fair-Value-Alternativen müssten erst einige Zeit in Kraft sein, damit die Adressaten die Vorzüge eines solchen Ansatzes besser verstehen könnten. Erst dann wäre es möglich, ein Projekt aufzunehmen, mit dem der beizulegenden Zeitwert für alle Finanzinstrumente verpflichtend eingeführt werde.

Die Boards verdeutlichten, dass auch ein Projekt zur Ausbuchung notwendig sei. Dieses Projekt sollte aber weiter greifen und sich nicht nur mit Finanzinstrumenten beschäftigen. Es folgte eine kurze Diskussion darüber, ob es möglich sei, gleichzeitig IAS 39 und FAS 140 zu erfüllen. Es herrschte Übereinstimmung darüber, dass in einigen Fällen das gleiche Ergebnis erzielt würde, in vielen aber eine Überleitung notwendig sei. Die Boards hielten fest, dass die Rechtfertigung eines Projekts zur Ausbuchung möglicherweise leichter fallen würde als die weiterer Überlegungen zu den Fair-Value- Optionen. Dies resultiere daraus, dass der Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP von weitaus bedeutenderer Größenordnung sei und dass es eine anhaltende öffentliche Diskussion über außerbilanzielle Finanztransaktionen gebe. Die Boards stimmten dem Vorschlag des Stabs zu, dass dies vorerst ein Forschungsprojekt sein solle und kein aktives Agendaprojekt und dass es daher unwahrscheinlich sei, dass es auf absehbare Zeit in einer Form vorliegen würde, über die man diskutieren könne.

Die Boards brachten zum Ausdruck, dass von den ihnen vorgestellten Fair-Value-Alternativen weder Alternative (3) noch Alternative (4) annehmbar zu sein schienen, da sie viele Stunden der Zeit des Stabs und der Agenda in Anspruch nehmen würden, ohne entscheidende Ergebnisse zu liefern. Der jeweils vorgeschlagene Zeitplan für die anderen Ansätze müsse überdacht werden - Alternative (2) sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Fertigstellung in kurzer Zeit wahrscheinlich sei und einen weiteren Schritt in Richtung vollständigem Fair-Value-Ansatz biete. Einige Mitglieder wiesen darauf hin, dass Alternative (2) tatsächlich mehr Zeit in Anspruch nehmen könne, da die Ausarbeitung der sachgerechter Ausnahmen für Instrumente, für die eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zulässig sein solle, schwierig sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Boards bei Entscheidung für diesen Ansatz sicherstellen müssten, dass die Adressaten verständen, dass dies als einer von mehreren Schritten in Richtung eines vollständigen Fair- Value-Modells zu betrachten sei.

Der Stab machte die Boards auf die Tatsache aufmerksam, dass selbst bei Einführung der vollständigen Fair-Value-Optionen bedeutende Schwierigkeiten hinsichtlich des Cash Flow Hedgings zu lösen blieben. Die Boards stimmten darin überein, dass eine Vereinfachung des Cash Flow Hedgings wünschenswert sei.

Der Stab hielt fest, dass es drei Hauptpunkte zu geben scheine:

Anwendungsbereich (Konsistenz und Angemessenheit der Definition eines Finanzinstrumentes);

Aufschlüsselung von Erfolgen in der Gewinn- und Verlustrechnung; und

Angabepflichten.

Der IASB gab zu, kein so weit fortgeschrittenes Projekt zur Definition des beizulegenden Zeitwerts zu haben wie der FASB. Daher müsse vor einer Weiterführung des Projekts Übereinstimmung zwischen den Boards hinsichtlich der Bedeutung des Ausdrucks "beizulegender Zeitwert" erzielt werden. Der IASB war sich einig, dass dies ein Schlüsselaspekt seiner weiteren Arbeit in dieser Richtung sein werde. Die Boards kamen überein, dass der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden solle, das sich der vollständigen Fair-Value-Option widmen solle. Ein erster Schritt in diese Richtung solle die Ausarbeitung eines Plans durch den Stab sein, der sich mit der Herangehensweise an diese Frage auseinandersetzen solle. Der Plan würde sich in erster Linie den ersten beiden der oben genannten Punkte widmen, aber darauf ausgelegt sein, das allgemeine Ziel (eine letztendliche Bewegung hin zu einem vollständigen Fair-Value-Modell) stets als Hauptaugenmerk jeglicher Entwicklungen zu behalten. Dieser Plan wird vom gemeinsamen Projektteam entwickelt und jedem Board bei seiner eigenen Sitzung vorgestellt.

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