Rahmenkonzept

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- Qualitative Eigenschaften von Finanzinformationen

Der Board diskutierte Querschnittsthemen, die sich auf Relevanz und Verlässlichkeit bezogen und ihre charakteristischen Bestandteile, die man während der Sitzungen im November und Dezember 2004 mit einer kleinen Gruppe von Mitgliedern des Boards und des Stabs herausgearbeitet hatte. Es wurden auch einige "Nichtthemen" erörtert, die sich auf dieselben Charakteristika bezogen.

Relevanz

Der Stab bat den Board, sich folgender Frage anzunehmen: Was bedeutet Relevanz und wie setzt sie sich zusammen? Prognosewert, bestätigender oder zurückgemeldeter Wert, Wesentlichkeit, Zeitnähe? Der Board schien im Wesentlichen mit dem Stab überein zu stimmen, obwohl einige Boardmitglieder Bedenken über die Verwendung und den Zusammenhang des Begriffs "Prognosewert" äußerten. Der Board schien vorzuschlagen, bessere Ausdrücke zu verwenden, um das Konzept des Prognosewerts zu beschreiben, obwohl die Absicht zu erkennen gegeben wurde, dass die derzeitige Bedeutung des Terminus beibehalten werden solle.

Verlässlichkeit

Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, einschließlich Vollständigkeit und wirtschaftliche Betrachtungsweise

Der Stab schlug vor, dass das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild immer noch als eine Schlüsselqualifikation (zumindest als eine geforderte Qualifikation, wenn auch eventuell von nachrangiger Bedeutung) von bilanziellen Informationen angesehen werden sollte. Diese Qualifikation würde Vollständigkeit beinhalten und keinen Raum lassen für Darstellungen, in denen die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgeblendet würde. Der Board sprach dem Stab allgemeine Unterstützung für die eingeschlagene Richtung bei diesem Thema zu. Eine Anzahl Boardmitglieder drückten ihre Unterstützung dafür aus, den Ausdruck "wirtschaftliche Betrachtungsweise" aus dem Rahmenwerk wegfallen zu lassen, da er die gleiche Bedeutung habe wie "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" und deshalb nicht ein Unterbegriff davon sein könne. Eine Erklärung werde zur Grundlage für Schlussfolgerungen beigefügt nebst einigen Beispielen, um den Adressaten die Denkweise des Boards hinsichtlich dieses Themas zu verdeutlichen, d.h. dass der Gedanke von "wirtschaftliche Betrachtungsweise" im Ausdruck "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" inbegriffen sei.

Überprüfbarkeit, einschließlich Genauigkeit und Unsicherheit

Der Stab gab seine Übereinstimmung mit dem IASB-Rahmenkonzept hinsichtlich der Tatsache bekannt, dass Finanzinformationen frei von materiellen Fehlern sein müssten, damit Anwender sich darauf verlassen könnten. Der Stab stimmt außerdem dem Rahmenkonzept des FASB (Concepts Statements) und anderen Meinungen zu, dass die einzige Art und Weise, den Anwendern zu versichern, dass sie sich auf die Informationen verlassen können, sei, dass diese Informationen überprüfbar sein müssten, idealerweise durch direkte Überprüfbarkeit. Der Stab schlug deshalb vor, dass Überprüfbarkeit als Qualifikation oder zumindest als nachrangige Qualifikation aufgenommen werden sollte, nebst einer Erklärung, die betont, dass Überprüfbarkeit notwendige Voraussetzung dafür ist, dass Anwender sicher seien können, dass die Informationen frei von materiellen Fehlern sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sowie vollständig und neutral sind.

Der Board stimmte dem Stab zu, dass das Charakteristikum Überprüfbarkeit im Rahmenkonzept verlangt werde. Es wurde vom Board ebenfalls vorgeschlagen, dass klargestellt werden sollte, dass der Ausdruck "für etwas bürgen können" ein Unterbegriff von "Überprüfbarkeit" sei.

Neutralität, einschließlich Unvoreingenommenheit und Vorsicht

Der Stab zögerte, den Begriff Vorsicht weiterhin gemeinsam mit dem Begriff Neutralität in der Liste qualitativer Eigenschaften von Finanzinformationen zu belassen. Der Unterschied zwischen den Konzepten sei überdeutlich. Der Board stimmte zu, dass der Begriff Vorsicht beseitigt, gleichzeitig aber einige Hinweise in das Rahmenkonzept aufgenommen werden sollten, dass sorgfältige Abwägung und Behutsamkeit bei Bestehen von Unsicherheit angebracht sind (z.B. bei Schätzungen).

Bezüglich Verlässlichkeit wies der Stab darauf hin, dass zwischen den diversen Rechnungslegern sehr unterschiedliche Meinungen herrschten, was der Begriff aussage. Viele schienen Verlässlichkeit mit Überprüfbarkeit gleichzusetzen, nicht mit einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild. Darüber hinaus hätten verschieden Standards unterschiedliche Hürden gesetzt bei der Bestimmung dessen, was "verlässliche" Bewertung sei - könnte dies darauf zurückzuführen sein, dass unterschiedliche Bedeutungen an den Begriff Verlässlichkeit angelegt würden (vielleicht auch abhängig davon, wie das gewünschte Ergebnis aussehe)? Oder sei es aufgrund verschiedener Kompromisse zwischen Relevanz und Verlässlichkeit? Oder sei dies der Einfluss von Vorsicht? Warum seien manche Informationen "genügend" verlässlich für den Ansatz in der Bilanz, aber nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. Bewertungsänderungen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden)? Diese Sachverhalte wird der Board bei einer zukünftigen Sitzung erörtern.

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