Erfolgsberichterstattung

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- Ergebnis je Aktie und Gesamtergebnis je Aktie

Auf der gemeinsamen Boardsitzung vom 21. April 2005 waren FASB und IASB übereingekommen, dass nicht eignerbezogene Veränderungen im Reinvermögen (die Ergebnis- und Gesamtergebnisrechnung) in einer einzigen Rechnung dargestellt werden sollten, mit einer Gesamtsumme für nicht eignerbezogene Veränderungen im Reinvermögen (oft als "Gesamtergebnis" bezeichnet) und mit einer geforderten Zwischensumme, die "Nettoergebnis" oder "Gewinn oder Verlust" heißen solle.

Der Stab bat den Board, sich die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf den Ausweis der Ergebnisgrößen je Aktie zu überlegen, nämlich auf das Ergebnis je Aktie (earnings per share, EPS) und das Gesamtergebnis je Aktie (comprehensive income per share, CPS). Die Boardmitglieder wurden insbesondere gefragt, ob sie einen Ausweis des CPS zur Pflicht machen wollten. Der Board erörterte diesen Sachverhalt ausführlich, wobei eine ganze Reihe von Boardmitgliedern ihren Wunsch ausdrückte, IAS 33 im Endeffekt ganz aufzugeben und somit die Bedeutung des Ergebnisses je Aktie in der Finanzberichterstattung zurückzuschrauben. Der Board kam überein, IAS 33 in der gegenwärtigen Fassung beizubehalten - vor dem Hintergrund, das Projekt zur Erfolgsberichtserstattung zu Ende bringen zu wollen. Als Konsequenz wäre das CPS eine Maßzahl, deren Angabe gestattet, aber nicht vorgeschrieben sei. In der Beantwortung einer sich daraus ergebenden Frage, die durch den Stab gestellt wurde, entschied der Board, dass, wenn das CPS angegeben werde, dies im Anhang zu erfolgen habe und dass die Angabevorschriften gelten sollten, nach denen eine Überleitung vom Zähler auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfolgen habe.

Mittwoch, 18. Mai

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