Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt – Elektro- und Elektronikschrott

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Der Board wurde gebeten, die zu diesem Thema vom IFRIC entwickelte Interpretation zu bestätigen. Der Board diskutierte die Angemessenheit der Herausgabe einer Interpretation zu einem derart speziellen Sachverhalt in einem bestimmten Rechtskreis. Man stellte fest, dass eine Interpretation zu diesem Themengebiet auch durch die Amerikaner entwickelt werde. Der Board stimmte zu, dass die Interpretation erforderlich und ein angemessenes Themengebiet für eine IFRIC-Interpretation sei.

Der Board stellte fest, dass die Angabe möglicher zukünftiger Abflüsse, zu denen IFRIC in seiner Grundlage für Beschlussfassungen "ermuntere, sie aber nicht fordere", nicht in Einklang mit der Vorgehensweise des IASB stünde. Erstens sollte eine Angabevorschrift entweder im eigentlichen Text der Verlautbarung stehen oder herausgenommen werden, die Grundlage für Beschlussfassungen sei kein angemessener Ort dafür. Zweitens hat der Board absichtlich eine Verfahrensweise gewählt, bei der zu Angaben nicht "ermuntert" werden soll, und diese Interpretation steht zu dieser Verfahrensentscheidung im Widerspruch. Drittens wäre die Angabe beschwerlicher als jene, die in den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen unterbreitet werden.

Der Board stellte fest, dass IFRIC in der Grundlage für Beschlussfassungen festhält, dass man sich nicht mit der Bilanzierung der Entsorgung von "neuem" Schrott befasse, weil IFRIC der Ansicht sei, dass die Bilanzierungsweise klar sei. In der Grundlage für Beschlussfassungen wird weiter ausgeführt, wie diese Bilanzierungsweise aussähe. Der Board stellte fest, dass diese Verwendung der Grundlage für Beschlussfassungen nicht sachgerecht sei. Der Board erklärte sich einverstanden, die Interpretation für eine Veröffentlichung unter der Voraussetzung freizugeben, dass

die Interpretation zurückgezogen und in den überarbeiteten IAS 37 eingearbeitet wird, sobald dieser als Standard herausgegeben wird;

der Beschluss zur Entsorgung "neuen" Elektroschrotts von der Grundlage für Beschlussfassungen in den Hintergrundabschnitt verschoben wird; und

die Angabe, zu der "ermutigt" wird, gestrichen wird

Der Board verständigte sich ebenfalls darauf, IFRIC zu empfehlen, den Übergangsparagrafen sprachlich neu zu fassen, um deutlich zu machen, dass dies für viele Unternehmen keine Änderung ihrer Bilanzierungsmethode bedeute, sondern vielmehr die Wahl einer Bilanzierungsmethode für eine bislang nicht bilanzierte Transaktion.

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