Der Umgang mit fachlichen Korrekturen durch den IASB
Der IASB sieht die Notwendigkeit für eine Verfahrensweise, wie mit bestimmten Praxisproblemen umzugehen ist, die Änderungen an Standards erfordern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die
| keine Folgeänderungen darstellen, die aus anderen Projekten entstammen |
| nicht im Rahmen einer Interpretation durch IFRIC gelöst werden können und |
| eine vergleichsweise zügige Antwort erfordern. |
Grundsätzlich treten derartige Sachverhalte auf, wenn klar ist, dass die Formulierungen in einem Standard die Absicht des Boards nicht richtig übermitteln (selbst dann nicht, wenn man die Grundlage für Schlussfolgerungen und jede anderweitigen Hinweise berücksichtigt).
Der Board diskutierte, ob das Agendakomitee von IFRIC in die Beurteilung solcher Sachverhalte eingebunden werden sollte, bevor diese dem Board vorgestellt würden. Es schien, als gäbe es dafür nicht viel Unterstützung, zumal andere der Ansicht waren, dass, wenn ein Sachverhalt erst einmal anhand der vorstehenden Kriterien identifiziert wurde, die Einbeziehung von IFRIC unnötig sei.
Nachfolgend wiedergegeben ist ein Ausschnitt aus den Unterlagen für die Beobachter, die ähnlich der Verfahrensweise sein könnte, die der Board auf seiner Internetseite bekannt geben wird:
Verfahrensweise des IASB bei fachlichen Korrekturen (IASB Technical Corrections Policy) Welche Arten von Sachverhalten würde ein fachliche Korrektur behandeln? Eine fachliche Korrektur würde jene Sachverhalte behandeln, bei denen klar ist, dass die Formulierungen in einem Standard die Absicht des Boards nicht richtig übermitteln (selbst dann nicht, wenn man die Grundlage für Schlussfolgerungen und jede anderweitigen Hinweise berücksichtigt). Dementsprechend sind fachliche Korrekturen:
Fachliche Korrekturen untergliedern sich in zwei Arten: 'Zeitkritische' fachliche Korrekturen 'Zeitkritische' fachliche Korrekturen sind solche, die vordringlich einer Klärung bedürfen oder Korrekturen, die vor dem Datum des Inkrafttretens eines Standards erkannt werden. Ein Beispiel für eine 'zeitkritische' fachliche Korrektur ist der Sachverhalt der "Erfolge am Tag 1", der im Entwurf zu "Übergangsvorschriften und Erstansatz von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" enthalten war. Der Prozess für die Bearbeitung 'zeitkritischer' fachlicher Korrekturen sieht wie folgt aus:
Interessierte Parteien haben 30 Tage Zeit, um zu der vorgeschlagenen Änderung Stellung zu nehmen.
Alle Dokumente würden ausschließlich auf elektronischem Wege publiziert, mit Ausnahme des IASB Update. Fachliche Korrekturen, die nicht 'zeitkritisch' sind Alle nicht 'zeitkritischen' fachlichen Korrekturen, die erkannt wurden, würde über einen Zeitraum von 12 Monaten angesammelt und in einem einzigen Omnibus-Entwurf "Fachliche Korrekturen" zusammengefasst. Der Entwurf würde im März veröffentlicht, der daraus resultierende Standard im September jeden Jahres. Der Prozess für die Bearbeitung fachlicher Korrekturen (andere als 'zeitkritische') sieht wie folgt aus:
Der Omnibus-Entwurf "Fachliche Korrekturen" würde auch bereits veröffentlichte IFRIC-Interpretationen beinhalten, deren Übernahme in die Standards angemessen ist. Der Omnibus-Entwurf "Fachliche Korrekturen" wird dem üblichen Standardsetzungsverfahren unterliegen, einschließlich einer 60tägigen Frist zur Abgabe von Stellungnahmen. |