Erlöserfassung
Das Ziel der Diskussion des Boards war zu erörtern, ob es die Ansichten des FASB hinsichtlich des Wegs, den das Projekt weiter nehmen sollte, teilt.
Der FASB hatte Ziel und Gegenstand des gemeinsamen Projekts zur Erlöserfassung noch einmal erörtert. Man entschied, dass seine Präferenz darin bestünde,
| mit dem gemeinsamen Projekt fortzufahren, bei unveränderten Zielen und Gegenstand, d.h. ein Rahmenkonzept für die Erlöserfassung und einen allgemeinen Standard zu entwickeln, der aus dem Rahmenkonzept abgeleitet würde; aber |
| auf der Ebene des Standards einen anderen Bewertungsmaßstab für erfolgsabhängige Verpflichtungen zu verwenden als bislang vorgeschlagen. Der FASB bekräftigte seine frühere Entscheidung, wonach der allgemeine Standard zur Erlöserfassung vorsehen sollte, dass Erlöse auf der Basis von Veränderungen bei Vermögenswerten und Schulden erfasst werden (ohne Erwägung weiterer Ansatzkriterien wie Erwirtschaftung oder Realisierung). |
Gleichwohl entschied der FASB, einen Ansatz zu verfolgen, bei dem nicht alle Vermögenswerte und Schulden in Erlösvereinbarungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Stattdessen würden erfolgsabhängige Verpflichtungen zum "Erfolgswert" bemessen, d.h. mit dem Betrag, zu dem das Gut oder die Dienstleistung an einen Kunden veräußert werden könnte. In der Praxis würde der Erfolgswert üblicherweise dem (zu) erhalten(d)en Gegenwert des Kunden entsprechen.
Die Mehrheit der IASB-Mitglieder deutete an, dass ihre Präferenz darin bestünde, mit dem gemeinsamen Projekt bei unveränderten Zielen und Gegenstand fortzufahren, sie aber bereit wären, sich auf den Erfolgswert-Bewertungsansatz zu verständigen und diesen weiter zu untersuchen.