Vorgeschlagene Ergänzungen an IFRS 6 und IFRS 1
Der Board verabschiedete die Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 wie im April 2005 als Entwurf veröffentlicht. Die Änderung stellt klar, dass ein Unternehmen, das sowohl (a) die IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 als auch (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Bereitstellung von Vergleichsangaben für die Vorperiode, sondern auch von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in der Vergleichsperiode befreit ist.
Der Board entschied ferner, eine Frage hinsichtlich einem möglichen Verlusts an Informationen, die nach IAS 14 und FAS 131 abgegeben werden, in der Aufforderung zur Kommentierung zu stellen.