Klassifizierung von in Fremdwährung lautenden Instrumenten

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Auf seiner Sitzung im April 2005 befasste sich IFRIC mit dem Problem der Klassifikation der Wandeloption einer auf Fremdwährung (einer anderen als der funktionalen Währung des die Anleihe emittierenden Unternehmens) lautenden Wandelanleihe.

IFRIC kam zu dem Schluss, dass obwohl dieser Sachverhalt nicht direkt von IAS 32 behandelt würde, klar sei, dass bei Behandlung der Fragestellung in Verbindung mit den Bestimmungen anderer Standards, insbesondere IAS 39, jegliche auf fremde Währung lautende Verpflichtung einen variablen Zahlungsmittelbetrag darstellt. Aus diesem Grund entschied IFRIC, dass Verträge (einschließlich der Wandeloption einer Wandelanleihe), die durch die Lieferung einer feststehenden Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente eines Unternehmens im Austausch gegen einen feststehenden Betrag in fremder Währung abgerechnet werden, als Schuld zu klassifizieren sind.

Der Board diskutierte, ob eine kurzfristige Lösung dieses Problems die beste Vorgehensweise sei. Der Board entschied sich mit 12:2 Stimmen gegen die Weiterführung dieses Projekts.

Der Vorsitzende deutete an, dass es keine weiteren kurzfristigen Lösungen für Probleme bei IAS 32 oder IAS 39 geben werde. Stattdessen werde sich der Board auf das langfristige Projekt der Behebung der aktuell in diesen Standards vorhandenen Mängel konzentrieren, in dem man sich den weiter gefassten Problemen der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten zuwendet. Die einzigen kurzfristig weiter behandelten Punkte des Projekts sind solche, die sich bereits auf der Agenda des Boards oder IFRIC befinden, oder solche, die möglicherweise entstehen können und bestehende, grundlegend fehlerhafte Sachverhalte, die viele der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen betreffen.

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