Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften

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Der Board erörterte zwei Sachverhalte, bei denen es der detaillierten Beurteilung von vom Stab vorbereiteten Beispielen bedurfte:

Optionen auf Vermögenswerte vs. Optionen auf Eigenkapitalinstrumente

Bei dieser Diskussion ging es um die Beurteilung ob es beim zeitlichen Ansatz von Vermögenswerten zu bilanziellen Anomalien kommen kann, wenn Optionen auf einen einzelnen Vermögenswert oder auf das den Vermögenswert haltende Unternehmen gehalten werden.

Board-Mitglieder merkten an, dass es bei der Anwendung des Konzepts der Beherrschung (‟Control”) auf Mutter-Tochterunternehmensbeziehungen und auf andere Arten von Vermögenswerten allgemein zu Unterschieden kommt. Es wurde die Sorge geäußert, dass die potenziellen Stimmrechte von Optionen auf Eigenkapitalanteile kein Gradmesser für das Vorliegen von Beherrschung sein dürften, wenn die Optionen noch nicht ausgeübt wurden. Stattdessen sei die Frage des Vorliegens von Beherrschung anhand anderer mit der Option verbundener Rechte (wie der Fähigkeit, Mitglieder des Vorstands eines Unternehmens zu benennen) zu klären.

Einige Board-Mitglieder wurden gebeten, mit dem Stab bei der vertieften Untersuchung der der Definition von Beherrschung innewohnenden Unterschiede zusammenzuarbeiten.

Die Problematik der Bezugnahme verschiedener Standards auf Begriffe wie "separate Abschlüsse" und "Einzelabschlüsse" wurde im Rahmen dieser Diskussion angesprochen. Der Stab wurde gebeten, das Problem zu untersuchen und die Vereinheitlichung der Formulierung in allen Standards sicherzustellen.

Verteilung von Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit potenziellen Stimmrechten

Der Board diskutierte die vom Stab vorbereiteten Beispiele ausführlich. Der Board kam überein, dass der Stab mit der Entwicklung von Beispielen zur Beleuchtung von Sachverhalten fortfahren sollte und dass diese Beispiele Zweckgesellschaften einschließen sollten.

Der Board diskutierte einen Entwurf des Plans zur Standardentwicklung. Es wurde angemerkt, dass es sich hierbei noch nicht um ein Konvergenzprojekt mit dem FASB handele, wenngleich man in der Zukunft abschätzen wolle, ob der FASB sich an dieser Arbeit beteiligen würde.

Der Board entschied, Änderungen an IAS 27, die sich aus bereits zum Thema Beherrschung gefällten Entscheidungen ergäben (ein "Aufräumprojekt" zu IAS 27) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Kommentierung freizugeben. Stattdessen wird der Board ein einzelnes Projekt verfolgen, in dessen Rahmen auch die gegenwärtig in der Diskussion befindlichen Themen behandelt werden. Auf zukünftigen Sitzungen wird sich der Board auch mit Beispielen zu so genannten "Variable Interest Entities" befassen.

Mittwoch, 21. September

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