Lehreinheit: Einführung in die internationalen Bewertungsstandards

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Es handelte sich um eine Unterrichtseinheit, daher wurden keine Entscheidungen getroffen.

Vertreter des International Valuation Standards Committee gaben bestimmte Hintergrundinformationen über das Gremium und behandelten dann die folgenden Schlüsselsachverhalte:

IVSC-Standards sind zur weltweiten Anwendung gedacht. Bisher waren die Mitglieder des IVSC an die Satzung gebunden, die die Einhaltung dieser Standards fordert, außer für den Fall, dass lokale Gesetze eventuell etwas anderes vorschreiben. In diesen Fällen würden die Mitglieder die lokalen Vorschriften beachten, aber dennoch sicherstellen, dass sie die allgemeine Grundsätze der IVSC-Standards einhalten. Das IVSC ist zur Durchsetzung seiner Standards weder befugt noch in der Lage, gestattet es seinen Mitgliedern allerdings nicht, zu behaupten, man habe die IVSC-Standards eingehalten, wenn nicht sämtliche Standards befolgt wurden.

Es wurde der wachsende Einfluss der IVSC-Standards erläutert, die sich zunächst mit der Bewertung von Sachanlagevermögen befassten, ihren Geltungsbereich jetzt aber auf andere Vermögenswertarten, einschließlich immaterieller Vermögenswerte ausgedehnt haben.

Gegenüber dem IASB machte das IVSC klar, dass es wichtig sei, ein klares und eindeutiges Konzept für den beizulegenden Zeitwert festzulegen, das für sämtliche Vermögenswerte (und Geschäftsbetriebe) gelte und das den Bewertungsexperten als Grundlage für ihre Arbeit dienen könne. Bislang sorgten die widersprüchliche Vorschriften einzelner IFRS-Standards bei Abschlusserstellern und –adressaten für Verwirrung. Einige dieser Widersprüche stammten daher, dass man nicht wisse, ob von der Unternehmensfortführung auszugehen sei oder nicht, oder ob der beizulegende Zeitwert sich auf der Grundlage des Konzepts der "höchsten und besten Nutzung" bemisst, das verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für denselben Vermögenswert berücksichtigt.

Der IASB wies darauf hin, dass bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von der höchsten und besten Nutzung unter Berücksichtigung aller Nutzungsalternativen auszugehen sei. Man räumte allerdings ein, dass die IFRS diesbezüglich nicht immer eindeutig sind. Darüber hinaus wies der IASB darauf hin, dass der beizulegende Zeitwert immer die Marktbedingungen widerspiegeln sollte.

Der Board diskutierte die allgemeinen Ansichten des IVSC zu den Vorschlägen des FASB zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes. Die Vertreter des IVSC machten deutlich, dass man noch keine Gelegenheit zur Beschäftigung mit den aktuellsten Verlautbarungen des FASB nach der erneuten Beratungsphase gehabt habe. Die Vertreter des IVSC merkten an, dass es die Schlussfolgerungen des FASB im Großen und Ganzen unterstütze und verwies auf die Unterschiede zur gegenwärtigen IFRS-Literatur hin, die bestehen bleiben würden, wenn sich das IASB des Sachverhalts nicht im Rahmen eines vergleichbaren Projektes annehmen würde.

Das IVSC betonte dass die Nutzer der IFRS-Literatur erfahrungsgemäß nicht der Ansicht seien, dass die Vorschriften von IAS 39 bezüglich des beizulegenden Zeitwerts auf andere Sachgebiete übertragbar seien. Der IASB merkte an, dass es sich bei den Vorschriften von IAS 39 bezüglich des beizulegenden Zeitwertes um den aktuellsten Standpunkt des Board zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes handele und dass diese im Idealfall auf alle Fair-Value-Berechnungen anwendbar sein sollten. Man betonte, es sei notwendig, das eigene Fair-Value-Projekt, welches sämtliche Fair-Value- Berechnungen abdecke, zu beschleunigen.

Der Board bat das IVSC, sobald wie möglich seine Ansichten zu den neuesten Positionen des FASB einzurechen, damit diese bei der Fertigstellung des FASB-Dokuments berücksichtigt werden können. Dies würde es dem IASB ermöglichen, auf einer breitestmöglichen Grundlage zu arbeiten. Darüber hinaus bat der IASB das IVSC, auf alle Widersprüche innerhalb des IFRS-Regelwerks zu achten, die die im Rahmen der IASB-Richtlinien zu fachlicher Korrekturen berichtigt werden können und den IASB hierüber in Kenntnis zu setzen, insbesondere dort, wo die IFRS nicht die Absichten des IASB zum Fair Value widerspiegeln.

Der IASB sprach die Problematik von aufstrebenden Wirtschaftsnationen an, wo die Bestimmung beizulegender Zeitwerte als problematisch betrachtet wird. Die Vertreter des IVSC wiesen den IASB darauf hin, dass in seinen veröffentlichten Standards ein Weißbuch enthalten sei, das sich mit Schwellenländern befasse und in dem bestmögliche Verfahrensweisen dargelegt würden.

Abschließend erwähnte der IASB die vom FASB für die Mitarbeit des IVSC in seinem Fair-Value-Projekt geäußerte Anerkennung. Sowohl das IVSC als auch der IASB sprachen den Wunsch aus, in der Zukunft bei der Entwicklung der IVSC-Standards und der IFRS zu globalen Standards eng zusammenzuarbeiten.

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