Ergebnis je Aktie – Optionen, Optionsscheine und dergleichen

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Der Financial Accounting Standards Board (FASB) plant, im September 2005 einen überarbeiteten Entwurf zu veröffentlichen, durch den SFAS 128 Ergebnis je Aktie geändert würde. Der Entwurf ist eine überarbeitete Fassung des vom FASB im September 2003 im Rahmen des kurzfristigen Konvergenzprojekts veröffentlichten Entwurfs. Der überarbeitete Entwurf konkretisiert die Vorschriften bezüglich zwingend wandelbarer Instrumente, der 'Treasury-Stock-Methode', Verträgen mit Wandlungsmöglichkeit in Aktien oder Barmitteln sowie bedingter Aktien.

Durch die Vorschläge des FASB würden Vorschriften geschaffen, die von denen des IAS 33 abweichen. Der Board wurde gebeten, diese Vorschläge zu erörtern und der Frage nachzugehen, ob ein ähnliches Projekt aufgesetzt werden sollte. Der IASB debattierte zwei mögliche Alternativen:

1. Man schließt sich dem FASB an und behandelt diese Themen. Allerdings würden, hauptsächlich aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierung von Wandelschuldtiteln, Unterschiede bestehen bleiben, die nur im Rahmen des Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital gelöst werden können.

2. Keine aktuellen Handlung des IASB. Der IASB war der Ansicht, dass die US-Börsenaufsicht (SEC) aufgrund des in diesem Bereich entstehenden Unterschieds wahrscheinlich keine Bedenken haben werde, da er nicht wesentlich sei. Mitarbeiter des FASB-Stabes deuteten per Video-Link an, dass der FASB die Absicht habe, das Thema Ergebnis je Aktie im Rahmen seines Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital umfassender zu behandeln.

Der IASB beschloss, zu diesem Zeitpunkt nichts zu tun, sondern das FASB-Projekt bis zum Schluss zu verfolgen.

Donnerstag, 22. September

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