Agendavorschlag: Leitlinien der Bemessung zum beizulegenden Zeitwert

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Der Board erörterte einen Projektvorschlag zur Bereitstellung von Leitlinien für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert, wenn ein IFRS eine solche Bewertung vorschreibt.

Der Stab wiederholte, dass das Projekt keine Auswirkungen darauf haben werde, wann der beizulegende Zeitwert zu nutzen sei, sondern lediglich Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn eine solche vorgeschrieben ist. Insbesondere diskutierte der IASB, die folgenden Fragen:

Sollte der IASB den (endgültigen) FASB-Standard als IASB-Entwurf veröffentlichen oder will der Board einzelne Sachverhalte des Dokuments erörtern?

Ein IFRS, der Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts enthielte, würde entsprechende Änderungen (anderer Standards) nach sich ziehen. Wie tief sollte der Board bei derartigen Änderungen gehen?

Der Board erörterte die Frage, ob der vorgeschlagene Ansatz die normale Verfahrensweise des IASB ('Due Process') verletzen würde. Einige Board- Mitglieder unterstützten den Ansatz und merkten an, es sei wichtig, dass der IASB Richtlinien entwickle, die zu einer qualitativ hochwertigen Lösung führen. Wenn der IASB vor der Veröffentlichung seines eigenen Entwurfs einzelne Sachverhalte des in Kürze erscheinenden FASB-Entwurfes erörtere, würde sich das Projekt um bis zu zwölf Monate verzögern und es käme anstelle von Konvergenz zur Divergenz. Andere Board-Mitglieder äußerten sich besorgt über die möglichen Reaktionen der Adressaten auf diesen Ansatz. Andere Board-Mitglieder dachten, dass der IASB die FASB-Standards als Grundlage für seinen Entwurf akzeptieren sollte. Allerdings sei es möglich, dass die vom IASB erstellten Anwendungsleitlinien sich von denen des FASB unterschieden.

Der Board beschloss, dass sich die Einladung zur Abgabe von Stellungnahmen auf den endgültigen, vom FASB veröffentlichten Standard beziehen sollte. Die Mitarbeiterstäbe von IASB und FASB bereiten eine Reihe von Lehr- und Facheinheiten vor, um dem Board den FASB-Standard nahe zu bringen. Diese Einheiten würden im November oder Dezember 2005 beginnen. Sachverhalte, bei denen der Board Bedenken gegen die Entscheidungen des FASB hat, würden in der Einladung zur Abgabe von Stellungnahmen erwähnt werden. Darüber hinaus würde der IASB fragen, welche zusätzlichen Anwendungsleitlinien zur Verfügung gestellt werden sollten.

Im Rahmen einer formellen Abstimmung beschloss der Board, einen Entwurf auf der Grundlage des in Kürze erscheinenden FASB-Standards zu veröffentlichen (2 Board-Mitglieder sprachen sich dagegen aus). Darüber hinaus würde die Anwendung des Entwurfs auf die Standards begrenzt, in denen eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert explizit erwähnt sei (eine Enthaltung). Der Board erörterte, wie man Interpretationsunterschiede zwischen dem FASB-Standard und dem IASB-Entwurf angehen sollte. Es wurde beschlossen, dass es für eine diesbezügliche Entscheidung noch zu früh sei.

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