Aktivitäten von IFRIC

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Der IASB erörterte die jüngsten IFRIC-Aktivitäten, insbesondere bezüglich des Projekts über Auswirkungen von Mindestfinanzierungsanforderungen auf die Vermögenswertobergrenze von IAS 19. IFRIC erkannte an, dass man nicht in der Lage sein werde, bis zum Jahresende etwas zu dieser Thematik zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wurden im IFRIC Update vom September 2005 einige diesbezügliche Hinweise veröffentlicht. Diese wurden vom Board erörtert, es wurde angemerkt, dass die Hinweise denen ähnelten, die bei der Ausarbeitung der Änderungen an IAS 19 erwogen worden waren. Die Mehrheit des Board war mit den Hinweisen einverstanden, wenngleich mehrere Boardmitglieder die Auffassung vertraten, dass eine Weiterverfolgung des Projekts durch IFRIC nicht erforderlich sei, da sich die gegebenen Antworten direkt aus IAS 19 ergäben. Andererseits kam der Board darin überein, dass das Ausmaß der Diskussion bezüglich der Definition des Begriffs der "Verminderung zukünftiger Prämien" zeige, dass die diesbezügliche Vorgabe von Richtlinien durch IFRIC notwendig sei.

Im Zuge weiterer Erörterungen deutete ein Boardmitglied seine grundsätzliche Ablehnung der im IFRIC Update vom August 2005 getroffenen Aussagen bezüglich gesetzlicher Vermögenswerte an. Besonderer Kritikpunkt war die Aussage, dass bestimmte, unter SFAS 71 Bilanzierung der Auswirkungen bestimmter Arten an Regulierung anzusetzende Vermögenswerte nicht die Ansatzkriterien für Vermögenswerte unter IFRS erfüllten. Das Boardmitglied merkte an, dass man ihm bislang keine glaubwürdigen Beispiele für die Gültigkeit dieser Aussage habe liefern können. Bei allen bislang vorgeschlagenen Beispielen, so glaube er, handele es sich eigentlich nicht um Sachverhalte, auf die SFAS 71 anwendbar sei. Der Board merkte an, dass vielmehr dann, wenn es sich um einen in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallenden Vermögenswert handele, ein Rückgriff auf SFAS 71 nicht sachdienlich sei, da die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerte unter IFRS angemessen geregelt ist. Der IFRIC-Vorsitzende sagte, dass es sich bei den im IFRIC Update veröffentlichten Punkten nicht um verbindliche Richtlinien handele, sondern diese lediglich als Hilfestellung fungieren sollten, ohne dass sie als eigenständige IFRIC-Interpretation zu verstehen seien.

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