Vorschlag für eine fachliche Korrektur

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Der Board erörterte einen Vorschlag des Stabs für eine fachliche Korrektur, die sich aus der Wechselbeziehung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 12 Ertragsteuern ergibt. Offensichtlich entsteht das Problem, wenn ein Unternehmen von dem Wahlrecht Gebrauch macht, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse nicht rückwirkend auf Unternehmenszusammenschlüsse der Vergangenheit (d.h. vor dem Zeitpunkt des Übergangs) anzuwenden. Das Problem für Unternehmen in diesem Fall ist wie folgt:

(a) Vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS führt das Unternehmen einen Unternehmenszusammenschluss durch. Gemäß seinen vorhergehenden Rechnungslegungsvorschriften hatte es die beizulegenden Zeitwerte identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte bestimmt und aufgeteilt.

(b) Annahmegemäß sei der Steuerwert der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angesetzten immateriellen Vermögenswerte Null. Unter den vorhergehenden Rechnungslegungsvorschriften wurde jedoch keine latente Steuerschuld passiviert.

(c) IAS 12 schreibt den Ansatz einer latenten Steuerschuld für sämtliche abzugsfähigen temporären Differenzen vor. Demzufolge wird das Unternehmen bei der Erstellung seiner IFRS-Eröffnungsbilanz die latente Steuerschuld ansetzen. Gemäß IFRS 1 ist jedoch die Soll- Gegenbuchung im Eröffnungswert der Gewinnrücklagen zu erfassen und nicht als Erhöhung des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts.

Mitglieder des Board merkten an, dass dies in der Praxis nicht als Problem gesehen werde und die großen Prüfungsgesellschaften die Auffassung verträten, dass die einschlägigen Standards klar seien. IFRS 1 ermögliche die Ausübung von Wahlrechten, und die getroffenen Entscheidungen hätten nun einmal Auswirkungen auf andere Bereiche der Bilanzierung und Berichterstattung.

Einige Boardmitglieder waren besorgt, dass der Weg fachlicher Korrekturen der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt sei und dass, bevor der Board die Änderung eines oder mehrerer Standards auf diesem Wege beschlösse, die vorgeschlagene Änderung breite Zustimmung finden müsse.

Nach einer Diskussion beschloss der Board, keine fachliche Korrektur zu veranlassen (sieben dagegen; sechs dafür; eine Enthaltung).

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