Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten

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Der Board diskutierte, ob und wie IAS 23 Fremdkapitalkosten zu ändern sei. IAS 23 und FAS 34 Aktivierung von Zinskosten regeln die Bilanzierung von Fremdkapitalkosten:

IAS 23 gestattet zwei mögliche Behandlungsweisen, entweder die Aktivierung von Fremdkapitalkosten in dem Maße, wie sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierender Vermögenswerte (im Sinne der Definition) direkt zurechenbar sind, oder ihre sofortige aufwandswirksame Erfassung.

FAS 34 schreibt die Aktivierung von Fremdkapitalkosten vor, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierender Vermögenswerte (im Sinne der Definition) direkt zurechenbar sind. Eine sofortige aufwandswirksame Erfassung ist nicht erlaubt.

Grundsätzliche Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP bestehen nicht nur bei der Bilanzierungsmethode, sondern auch bei der Abgrenzung des Begriffs "qualifizierender Vermögenswert".

Das Papier des Stabs ging der Frage nach, ob der Board die Aktivierung von Zinsen für qualifizierende Vermögenswerte auf der Basis eines so genannten "wirtschaftlichen Kostenansatzes" vorschreiben solle. Dies würde letztlich dazu führen, dass ein Unternehmen denselben Diskontierungszinssatz wie beim Werthaltigkeitstest gemäß den Vorschriften von IAS 36 verwenden würde (einen Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen hinsichtlich der Risiken des im Bau befindlichen Vermögenswerts widerspiegelt). Der Schritt hin zu diesem Bewertungsansatz brächte allerdings keine Konvergenz zu US-GAAP, es sei denn, der FASB würde denselben Ansatz beschließen.

Einige Boardmitglieder begrüßten das Papier des Stabs als konzeptionelle Verbesserung sowohl im Vergleich zu IAS 23 als auch zu FAS 34. Andere zogen die sofortige aufwandswirksame Erfassung aller Zinskosten zum Zeitpunkt ihres Anfalls vor und begründeten dies mit der Sorge um mögliche Ergebnismanipulationen. Einige wenige Boardmitglieder zogen einen Ansatz selbst erstellter Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Fertigstellung vor. Der beim Vergleich mit den Baukosten entstehende Gewinn oder Verlust sei zu erfassen (wo, sagten sie nicht, wahrscheinlich aber in der Gewinn- und Verlustrechnung).

Der Board wurde daran erinnert, dass dies ein Vorschlag im Zusammenhang mit einem kurzfristigen Konvergenzprojekt sei und dass es bei derartigen Projekten gewöhnlich um die Streichung von Wahlrechten ginge. Einige Boardmitglieder merkten an, dass selbst die Abschaffung der Möglichkeit zur sofortigen aufwandswirksamen Erfassung nicht zur Erreichung einer Konvergenz mit US-GAAP führen würde, da sich die Definition des Begriffs des "qualifizierenden Vermögenswerts" zwischen den beiden Standardwerken unterscheide. Eine Möglichkeit bestünde darin, den Aktivierungsansatz auf der Basis des „economic cost model‟ weiterzuentwickeln, um zu sehen, ob von Seiten des FASB das Verlangen bestehe, den eigenen Standard zu ändern.

Ergebnis

Nach einer eher schwierigen Debatte beschloss der Board die Fortsetzung des kurzfristigen Konvergenzprojektes zum Thema IAS 23 zur Abschaffung des Wahlrechts zur sofortigen aufwandswirksamen Erfassung (i.S.v. IAS 23.7-9; zwölf dafür; zwei dagegen). Es wurde angemerkt, dass die Abschaffung dieses Wahlrechts nicht zum Wegfall des von der SEC für in den USA börsennotierte Unternehmen vorgeschriebenen Überleitungspostens führen werde.

Der Stab wurde aufgefordert, die Definitionen des Begriffs "qualifizierender Vermögenswert" nach IFRS und US-GAAP zu analysieren, bevor der Board eine Entscheidung trifft, ob er in diesem Punkt nach Konvergenz strebt.

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