Erlöserfassung

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Zur Vorbereitung auf die gemeinsame Sitzung mit dem FASB und für zukünftige Erörterungen dieses Themas führte der Board eine Vorabdiskussion zur Klarstellung bestimmter Sachverhalte vor der gemeinsamen Sitzung. Drei wesentliche Sachverhalte wurden erörtert:

Ermittlung und Erstbewertung von Leistungsverpflichtungen

Beispiele zur Darstellung einer Reihe von Erlöstransaktionen

Abgrenzung des Begriffs "Erlös"

Der Board erörterte die Ermittlung und erstmalige Bewertung von Leistungsverpflichtungen, einschließlich Vorschlägen des Stabs zur Abgrenzung der sachgerechten Rechnungseinheit, zur Bedeutung des Begriffs des "Bezugsmarkts des Kunden" und zur Abgrenzung des Begriffs der Leistungsverpflichtung. Ebenso diskutierte der Board eine vorgeschlagene Begriffsänderung, nämlich den "kundenbasierten Wert" ("customer-based value") nicht weiter zu verwenden und stattdessen einem "zugerechneten Betrag der Gegenleistung" ("allocated consideration amount") zu sprechen, wenn es um die Bewertung und der mit dieser unter Nutzung einer Zurechnungsmethode verbundenen Zielsetzung geht.

Der Board diskutierte verschiedene Aspekte der Bewertung von Leistungsbereitschaftsverpflichtungen. Einige Boardmitglieder brachten unterschiedliche Grade des Unbehagens gegenüber den Vorschlägen zum Ausdruck, speziell bei der Bewertung von Posten mit Methoden, denen wenige oder keine Marktdaten zugrunde lägen.

Der Stab merkte an, dass IASB und FASB bei der Bewertung unbedingter Leistungsbereitschaftsverpflichtungen zum "zugerechneten Betrag der Gegenleistung" und zum beizulegenden Zeitwert wahrscheinlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kämen. Aus diesem Grund schlug der Stab vor, dass das Diskussionsdokument beide Alternativen enthalten sollte.

Der Board erörterte mehrere Beispielfälle. Es gab nur vereinzelte Kommentare.

Schließlich diskutierte der Board die Abgrenzung des Begriffs "Erlös". Einige Boardmitglieder drückten ihre Besorgnis darüber aus, dass die vorgeschlagene Begriffsdefinition die Formulierung "Werterhöhung von Vermögenswerten" beinhalte und "Erlöse" nur durch tatsächliche Verkäufe entstehen sollten. Wertänderungen von Vermögenswerten seien zwar Ergebnisbestandteile, stellten aber keine "Erlöse" dar.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Der Board wird dieses Thema auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 24. und 25. Oktober 2005 erörtern.

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