Erfolgsberichterstattung

Date recorded:

Fünf Sachverhalte wurde dem Board zur Erwägung vorgelegt. Zu diesen empfahl der Stab folgende Sichtweisen:

1. Der Ausdruck "vollständiges Einkommen" wird durch "erfasste Aufwendungen und Erträge" ersetzt.

Zu diesem Sachverhalte setzte eine lange Debatte ein, an deren Ende der Board vorläufig überein kam, den Ausdruck "Summe der erfassten Aufwendungen und Erträge" in seinen Verlautbarungen zu verwenden, auch wenn man den Erstellern gestatten wolle, jedwede andere Beschreibung zu verwenden.

2. Die Bezeichnungen der vier Primärbestandteile sind:

Vermögensaufstellung

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Aufstellung über das Ergebnis und sonstige erfasste Aufwendungen und Erträge; und

Kapitalflussrechnung

Der Board erklärte sich mit der Empfehlung unter dem Vorbehalt einverstanden, dass der FASB zustimmt.

3. Der Ausdruck "Gewinn oder Verlust" wird zur Bezeichnung der pflichtmäßig anzugebenden Zwischenzeile in der Aufstellung über das Ergebnis und sonstige erfasste Aufwendungen und Erträge (vorbehaltlich der Entscheidung zu Sachverhalt 1 oben).

Der Board erklärte sich mit der Empfehlung des Stabs auf der Grundlage einverstanden, dass dieser Sachverhalte noch einmal im Rahmen des Projekts zum Thema Rahmenkonzept betrachtet und erörtert wird.

4. Die Summe der sonstigen erfassten Aufwendungen und Erträge wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen und stellt Posten dar, die ursprünglich unter den sonstigen erfassten Aufwendungen und Erträgen erfasst wurden (d.h. außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) und zukünftig in den Gewinnrücklagen erfasst werden.

Der Board zeigte sich mit der Empfehlung des Stabs einverstanden.

5. Die Steuerwirkungen im Zusammenhang mit jeder einzelnen Komponente der sonstigen Aufwendungen und Erträge muss im Abschluss nicht ausgewiesen werden.

Der Board verständigte sich darauf, dem FASB in dessen Ansatz zu folgen, d.h. den Ausweis der Steuerwirkungen im Zusammenhang mit jeder einzelnen Komponente des sonstigen vollständigen Einkommens zu fordern, und zwar entweder im eigentlich Abschluss oder im Anhang.

Gemeinsame Themen (d.h. IASB und FASB)

Der Board wurde gebeten, eine Erklärung bezüglich Sachverhalten aus Phase A zu erwägen, die IASB und FASB mit Blick auf den Abschluss der Arbeiten an Phase A gleichermaßen betreffen.

Folgende Fragen wurden dem IASB gestellt:

Ist der IASB der Ansicht, dass die Änderungen des IASB an IAS 1 für Berichtsperioden in Kraft treten sollen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung empfohlen wird?

Der Board stimmte dem zu.

Sind die Boards der Ansicht, dass Übergangsregelungen für das anstehende Dokument nicht erforderlich sind?

Der IASB stimmte dem zu. Der FASB wird auf der anstehenden gemeinsamen Sitzung der beiden Boards gebeten werden, den Sachverhalt zu erwägen.

Sind die Boards der Ansicht, dass die Kommentierungsfrist 120 Tage betragen sollte?

Der IASB stimmte dem zu. Der FASB wird auf der anstehenden gemeinsamen Sitzung der beiden Boards gebeten werden, den Sachverhalt zu erwägen.

Eine einzige Aufstellung oder zwei?

Der Board wurde in Kenntnis gesetzt, dass es bei den Adressaten breiten Widerstand gebe, sich zu einer einzigen Aufstellung über das Ergebnis und sonstige erfasste Aufwendungen und Erträge zu bewegen anstatt den Ansatz der zwei Abschlussbestandteile beizubehalten. Boardmitglieder diskutierten dieses Thema, wobei viele die Quelle des Widerstands erfragten, weil es ihrer Ansicht nach keine konzeptionellen Gründe für einen Ansatz der zwei Abschlussbestandteile gebe - abgesehen von "Paranoia". Einige Boardmitglieder deuteten an, dass sie eine einzige Aufstellung nach wie vor bevorzugten, und einige deuteten an, dass sie ein oder zwei Aufstellungen zulassen würden, je nachdem, welchen Weg der FASB als akzeptabel zur Erreichung von Konvergenz ansähe. Der Sachverhalt wurde auf die anstehende gemeinsame Sitzung der beiden Boards vertagt.

Mitschrift von der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB24.-25. Oktober 2005

Montag, 24. Oktober

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.