Präsentation des CFA-Instituts

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Für diesen Teil der Sitzung, der lediglich der Informationsvermittlung diente und in dem keine Entscheidungen gefällt wurden, gibt es keine Unterlagen für die Beobachter.

IASB und FASB besprachen ein Papier zu vorgeschlagenen Verbesserungen an der Finanzberichterstattung, das vom Institut vereidigter Finanzanalysten (Chartered Financial Analysts Institute, CFAI) ausgearbeitet wurde. Die Vorschläge des CFAI zielten darauf ab, die Darstellungsweise des Jahresabschlusses zu verbessern, ohne in großem Maße ihren Inhalt zwingend zu verändern. Das CFAI deutete an, dass die Eigenschaften, die sie in ihrem Berichterstattungsmodell als wichtig erachteten, Klarheit, Vollständigkeit und wirtschaftliche Glaubwürdigkeit seien und dass diese Merkmale zusammen zum Oberziel der Verständlichkeit beitrügen.

Das CFAI schlägt vor, dass das Unternehmen bei der Aufstellung von Geschäftsberichten aus der Perspektive des letzten verbleibenden derzeitigen Eigenkapitalgebers des Unternehmens betrachtet werden sollte. Das CFAI ist der Ansicht, dass dies den Fokus der Finanzberichterstattung schärfen würde, da die Finanzberichterstattung momentan eher einem Beiwerk der Bilanz ähnelt, was zu einem mehrdeutigen und vagen Zweck der Finanzberichterstattung führt. Die Untersuchung des CFAI deutet daraufhin, dass wenn nicht ausreichend Informationen für "die letzte Person in der Kette" vorhanden sind, es wahrscheinlich auch nicht genügend Informationen für die Personen vor ihm gebe.

Die Boardmitglieder widersprachen dieser Ansicht im Großen und Ganzen, auf Basis dessen, dass die Informationsbedürfnisse von Fremdkapitalgebern nicht notwendigerweise durch die Befriedigung der Informationsbedürfnisse der Eigenkapitalgeber befriedigt werden.

Die Boards stellten fest, dass die vom CFAI vorgeschlagene Unternehmensdefinition zu Fehlinterpretationen führen könnte. Das CFAI schlägt vor, dass das Unternehmen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilanzieren sollte, die den Wert des Unternehmens erhöhten. Es wurde angemerkt, dass Vermögenswerte anderer Unternehmen einen direkten Einfluss auf den Wert des Unternehmens hätten. So unterläge zum Beispiel der Wert von Gebäuden in einem Gewerbegebiet dem direkten Einfluss der Verfügbarkeit eines Hotels in der näheren Umgebung, und Hotels in unabhängigem Besitz sollten nicht von den Besitzern des Gewerbegebiets bilanzieren werden.

Die Boardmitglieder versuchten, die vom CFAI vorgeschlagenen Prinzipien über die Frage zu testen, ob die Absicherung einer erwarteten Transaktion darin resultieren würde, dass das Unternehmen auch den beizulegenden Zeitwert der erwarteten Transaktion zu bilanzieren hätte. Den Boards wurde erklärt, dass dies davon abhängig sei, ob die Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen beibehalten würden. Wenn sie beibehalten würden, wäre der beizulegende Zeitwert der zugrunde liegenden Transaktion dem CFAI-Vorschlag zufolge ebenso zu erfassen wie der des Sicherungsinstruments. Die Boardmitglieder drückten ihr Unverständnis darüber aus, inwiefern dies den vom CFAI vorgeschlagenen Ansatzkriterien für Vermögenswerte genüge, nach denen "das Recht auf zukünftigen Nutzenzufluss vom Unternehmen kontrolliert werden muss."

Das CFAI merkte an, dass es wiederholt die Anwendung der direkten Methode für Kapitalflussrechnungen verlangt habe und dass das Verständnis und die Fähigkeit, solche Rechnungen zu erstellen, ein Erfordernis sei, um sich als vereidigter Finanzanalyst zu qualifizieren. Die Boards erklärten, dass dies nicht in Überstimmung mit der Schilderung einiger Analysten auf der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe "Erfolgsberichterstattung" stehe.

Das CFAI hat nicht die Absicht, sein Papier mit der Bitte um Stellungnahme herauszugeben, da es der Meinung ist, ausreichend unterschiedliche Blickwinkel unter ihren Mitgliedern erhoben zu haben, um eine endgültige Position beziehen zu können.

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