Rahmenkonzept

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Die Boards prüften ein Diagramm, dass die Wirkungsweise, in der das Rahmenkonzept funktionieren sollte, illustrierte. Es wurde angemerkt, dass dies zu diesem Zeitpunkt lediglich als Leitlinie für die Standardsetter dienen soll, um diese in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Von dem Zeitpunkt an, von dem es für die Standardsetter funktioniert, werde es möglich sein, etwas für die Bilanzierer und deren Adressaten zu entwickeln, das ihnen bei der Einschätzung hilft, welche Vorgehensweise zu wählen ist, wenn in einem bestimmten Fall keine speziellen Bilanzierungsvorschriften vorliegen. Grob umrissen sah der vorgeschlagene Prozess wie folgt aus:

Ermittlung jener Ereignisse, die für Bilanzierungssachverhalte relevant sind;

Auswahl der relevantesten Ereignisse;

Beurteilung, ob die Schilderung eine hinreichend getreue Darstellung des Sachverhaltes ist;

Beurteilung, ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend vergleichbarer Finanzberichterstattung führt;

Beurteilung, ob die Darstellung des Sachverhaltes zu hinreichend verständlicher Finanzberichterstattung führt.

Die Boards merkten an, dass bei der Abarbeitung der Prozessschritte eine Reihe an Entscheidungsschleifen aufträten, die die Standardsetter zu früheren Prozessschritten zurückführen werden, und dass all diese Entscheidungen vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen zu treffen sind. Eine Minderheit der Boardmitglieder würde es bevorzugen, wenn dieser Prozess nicht bildlich anhand eines Diagramms, sondern verbal dargestellt würde. Man kam überein, dass der Stab die Version verbal weiterentwickeln solle und eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Einbezugs oder der Ausklammerung bildlicher Darstellungen später vorgenommen werde.

Der FASB merkte an, dass er dabei sei, die Hierarchie in die US-GAAP zu übernehmen, welche zuvor vom AICPA erarbeitet worden war. Der FASB erklärte, dass eine Änderung der Hierarchie in der Weise, dass das Rahmenkonzept einbezogen wird, eine wesentliche Änderung darstelle und eine Vielzahl von Gruppen besorgt darüber seien, dass dies zu kreativer Buchführung führen werde.

Die Boards prüften ein Papier, das sich mit der Frage beschäftigte, ob sich die Zielsetzungen und qualitativen Merkmale unterschiedlicher Arten von Unternehmen unterscheiden sollten. Bei der Erstellung dieses Papiers hatte der Stab einen umfangreichen Teil der vorhandenen Literatur zu dem Thema beleuchtet. Es bestand Übereinstimmung, dass zu diesem Zeitpunkt des Projektes kein Anlass besteht, die qualitativen Merkmale oder Zielsetzungen der Finanzberichterstattung für bestimmte Arten von Unternehmen zu ändern.

Der Board merkte an, dass er einen Brief von Ian Mackintosh, dem Vorsitzenden des britischen Accounting Standard Boards, erhalten habe, der die Ansichten mehrerer nationaler Standardsetter in Bezug auf ein angemessenes Bilanzierungsrahmenwerk für nicht gewinnorientierte Unternehmen beinhaltet. Die Boards stellten fest, dass die Boards im Hinblick auf diesen Brief gegenwärtig aus rechtlichen Gründen nichts unternehmen könnten und wiesen darauf hin, dass ein Einbezug dieser Art von Unternehmen die Entwicklung des Rahmenkonzepts für gewinnorientierte Unternehmen verlangsamen würde.

Die Boards erwogen einen im Entwurf vorliegenden Abschnitt des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes, der sich mit den Ziele der Finanzberichterstattung befasst, sowie die Grundlage der Schlussfolgerungen zu diesen Abschnitt. Die Boards wurden allgemein um Äußerung hinsichtlich der Länge und der Art des Entwurfs gebeten. Die Boards lobten die hohe Qualität des Entwurfs. Die Boards erörterten, ob die Verwendung von schwarzer/grauer Schrift sachgerecht sei, um zwischen den grundlegenden Prinzipien und den unterstützenden Hinweisen zu unterscheiden. Viele der Boardmitglieder waren hinsichtlich der Nützlichkeit einer solchen Unterscheidung in einem Konzeptpapier unsicher. Es bestand Übereinstimmung, dass der Stab das Dokument ohne diese Unterscheidung entwerfen solle, dass aber bei Vorliegen des endgültigen Dokuments diese Entscheidung möglicherweise überdacht werde.

Der Stab machte die Boards darauf aufmerksam, dass im Zuge der Erstellung des Entwurfs eine Menge nützlicher Informationen bezüglich des die Finanzberichterstattung umgebenen Kontextes, die momentan in den Concepts Statements des FASB enthaltenen ist, verloren gegangen ist. Er fragte nach, ob die Boards diesbezüglich die Entwicklung eines Anhangs wünschen. Die Boards kamen überein, dass dies zu diesem Zeitpunkt nicht nötig sei, diese Entscheidung allerdings möglicherweise später überdacht werden mag.

Es wurde angemerkt, dass die Erfolgsberichterstattung im bestehenden US-GAAP-Rahmenwerk als vorrangiger Zweck der Finanzberichterstattung festgestellt wird. Es bestand Übereinstimmung, dass dies nicht in die überarbeiteten Rahmenkonzepte aufzunehmen sei. Jedoch stellten die Boardmitglieder klar, dass sie nicht der Meinung seien, dass dies einen Beweis für eine "Bilanzsicht" auf die Finanzberichterstattung darstelle. Vielmehr merkten sie an, dass wahre Erträge eine robuste Größe sein sollten, die aufgrund einer Änderung finanzieller Vermögenswerte oder Schulden entstünden.

Das entworfene Rahmenkonzept bezieht sich auf den Umstand, dass "Standardsetzungsorgane wahrscheinlich die wesentlichen Nutzer des Rahmenkonzeptes sein werden". Die Boards wurden gefragt, ob sie gezielt auf die nationalen Standardsetter hinweisen wollten. Die Boards stimmten überein, dass sie weder Bezug auf nationale Standardsetter noch auf bestimmte Interpretationsorgane nehmen sollten. Es wurde angemerkt, dass der Ausdruck "wesentliche Nutzer" ungeeignet sei, da das Rahmenkonzept in den IFRS Teil der Bilanzierungshierarchie ist und Bilanzierer somit ebenfalls wesentliche Nutzer sind. Es wurde angemerkt, dass die auch weiterhin solange zu einigen Unannehmlichkeiten führen werde, bis das Rahmenkonzept in die US-GAAP-Hierarchie eingefügt wird.

Die Boards prüften die Projektpläne. Sie stimmten überein, dass die jeweiligen Boards Kosten-Nutzen-Erwägungen und die qualitativen Merkmale im November erörtern würden. Es wurde angemerkt, dass das Projekt genau in zwei Phasen zerfällt, die erste, die die Zielsetzungen und qualitativen Merkmale der Finanzberichterstattung abdeckt, und die zweite, die die Definitionen sowohl der Elementen als auch des Unternehmens abdeckt. Es wurde vorgeschlagen, dass die erste Phase nicht mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden sollte, da es sich nicht um eine fundamentale Änderung handele, sondern eher auf der jeweiligen Website als „Entwurf eines Meilensteins‟ veröffentlicht werden sollte. Die Boards merkten an, dass sich wesentliche Änderungen nach der Veröffentlichung eines solchen Entwurfs immer noch als Resultat der nachfolgenden Diskussion ergeben könnten. Nach einiger Diskussion der jeweiligen Vorzüge baten die Boards den Stab auf der Grundlage fortzufahren, dass die erste Phase bei Abschluss formal mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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